Mann in Lützenkirchen erstochenMesserstecher zieht erneut vor Gericht

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Leverkusen – Es ging um 60 Euro – und am Ende stand der Tod eines Menschen. Die Täter: Robert A. und Erwin T., beide aus Leverkusen (alle Namen geändert). Robert A. stand bereits vor Gericht und bekam neun Jahre Gefängnis wegen Totschlags. Sein Bekannter kam mit eineinhalb Jahren auf Bewährung davon (wir berichteten). A. ging in Revision. Und die wird nun vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Am 19. März 2019 ließen sich Robert A. und Erwin T. gemeinsam mit einem Bekannten, der sich allerdings später absetzte und nicht vor Gericht stand, von einer wohl nicht eingeweihten Bekannten in die Hamberger Straße in Lützenkirchen fahren. Dort wohnte das spätere Opfer. Ihm hatte A. eine Woche zuvor fünf Gramm Marihuana im Wert von 60 Euro gegeben, das Geld jedoch nicht erhalten. Nun wollte er es gemeinsam mit seinen Begleitern eintreiben – und zwar gewaltsam, führten die drei Männer doch ein Messer, ein Küchenbeil sowie Pfefferspray mit sich.

Mit Messer zugestochen

Nachdem die Wohnungstüre geöffnet worden war, war es zu einem Handgemenge gekommen, bei dem A. sein Gegenüber mit dem Beil angegriffen hatte. Das spätere Opfer wehrte sich mit einem Schlagring. A. zog daraufhin das Messer, rammte es von oben nach unten führend tief in den Bauch seines Gegenübers und stach es noch einmal in die Bauchhöhle. Wenig später starb der Verletzte durch die Messerstiche, die den Zwölffinger-Darm und die Hauptschlagader durchdrungen hatten.

A. hatte in der damaligen Verhandlung angegeben, dass die Schwere dieser Verletzung nicht ersichtlich gewesen sei und es sich um einen tragischen Unfall gehandelt habe. Dennoch wurde er hart bestraft. Wie die neuerliche Verhandlung vor Gericht ausgeht, ist noch vollkommen ungewiss. Auch steht womöglich der Wechsel des Strafverteidigers an, da es zwischen diesem und A. schwere Differenzen gegeben habe. Angesetzt sind zwölf Verhandlungstage, an denen mehrere Zeuginnen und Zeugen, einige mittlerweile wohnhaft in Polen, vernommen werden sollen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 6. Juli angesetzt.

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