NotbetreuungViel Ärger und Unsicherheit bei Leverkusener Kita-Eltern

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Die aktuelle Situation ist auch für Kinder nicht leicht.

  • Einige Eltern haben wegen ihres Berufes Anspruch auf Kita-Notbetreuung.
  • Teilweise wird ihnen aber ein schlechtes Gewissen gemacht, wenn sie das in Anspruch nehmen wollen.
  • Allen Eltern fehlt eine Perspektive für die Kinderbetreuung, die dem Kindeswohl mehr Gewicht einräumt.

Leverkusen – Die Verunsicherung bei den Eltern kleiner Kinder ist groß. Wer nicht zur Gruppe der zur Notbetreuung zugelassenen Berufe gehört, hat derzeit keinen Anhaltspunkt, ob und wann die Kinderbetreuung in Kita und Tagespflege wieder anläuft. Und selbst wer Anspruch auf Notbetreuung hat, steht vor vielen Fragen.

Masken machen Kindern Angst

„In der Praxis gibt es Probleme bei der Inanspruchnahme“, sagt Eva Birkhäuser, stellvertretende Vorsitzende des Leverkusener Stadtelternrates. „Es gibt Kita-Leitungen, die Eltern vehement davon abraten, ihr Kind zu bringen, weil sie nicht mit den Kindern spielen könnten, die Kinder Angst vor den Gesichtsmasken hätten und sie abgeholt werden müssten, wenn sie sich zum Beispiel eingenässt hätten.“ Auch hat der Stadtelternrat von einer städtischen Kita gehört, die Maskenpflicht zumindest für Kinder ab fünf Jahren eingeführt habe. Birkhäuser kritisiert, dass die Stadt die Organisation der Notbetreuung an die einzelnen Einrichtungen abgetreten habe. So laufe es zwar in einigen gut, in anderen aber nicht.

Klare Kriterien

„Wer Anspruch auf eine Notbetreuung hat und diesen anmeldet, bekommt sie auch“, sagt Dezernent Marc Adomat. Er habe noch nicht gehört, dass es bei der Umsetzung Probleme gäbe. Eine Maskenpflicht in Kitas gibt es ausdrücklich nicht, im Gegenteil rät die Landesregierung eher davon ab. „Aber natürlich dürfen die Erzieherinnen bei der Arbeit Masken tragen, wenn ihnen das lieber ist“, sagt Adomat. Die Plätze müssten nach klaren Kriterien vergeben werden, die aktuell das Land vorgibt. Sonst gäbe es nur Diskussionen.

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Der evangelische Kita-Verbund in Leverkusen appelliert in seinem Rundschreiben ebenfalls an die Eltern, nur Betreuungszeiten zu nutzen, die absolut notwendig sind. „Der Anspruch auf die Notbetreuung sollte nicht als Schritt in die Normalität gesehen werden. Grundlage zur Entscheidung sollte immer die unbedingte und nicht anders regelbare Betreuung der Kinder sein“, schreibt Fachbereichsleiterin Nadja Georgi.

Eine Gewissensfrage

So bleibt Notbetreuung nicht nur eine Rechts-, sondern auch eine Gewissensfrage. Denn was ist absolut notwendig? Wie stark müssen die Belastbarkeit von Eltern und Kinder in die Entscheidung eingezogen werden? Was ist zumutbar? Eine Mutter beschwert sich auf der Facebook-Seite des Stadtelternrates, dass sie im Nachtdienst im medizinischen Bereich arbeitet, ihr Kind aber tagsüber nicht zur Notbetreuung geben darf, weil das nicht ihre Arbeitszeit ist. „Aber irgendwann muss ich ja auch schlafen!“, klagt sie.

Interesse des Kindes

Und dann sind da ja auch noch die Interessen des Kindes, die bislang noch kaum diskutiert wurden. „Mittlerweile hat sogar der NRW-Familienminister zugegeben, dass Eltern und Kinder bei den ersten Öffnungsdiskussionen vollkommen vergessen wurden“, sagt Birkhäuser. Für die gesunde Entwicklung von Kindern sei adäquate Betreuung und Kontakt zu Gleichaltrigen essenziell, gibt sie zu bedenken.

Von der Lösung weit entfernt

„Die weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen wird über lange Zeit ein Drahtseilakt bleiben, bei dem wir ein Gleichgewicht halten müssen von Gesundheitsschutz und Kindeswohl “, erklärte jüngst Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. „Wir haben inzwischen zumindest das Gefühl, dass das Problem der Politik langsam bewusst wird“, sagt Birkhäuser. Von der Lösung sei man aber noch weit entfernt.

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