PhotovoltaikDüsseldorf gibt Gas, Leverkusen bremst – Ein Eigentümer ärgert sich

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Die Photovoltaik-Anlage auf einer Halle des Kranbauers Depa im Manforter Innovationspark

So groß wie der Kranbauer Depa im Innovationspark hat Volker Peters natürlich nicht geplant. Trotzdem wartet er seit Monaten auf eine Genehmigung für seine Photovoltaik-Anlage.

Vor vier Monaten hat Volker Peters beim Baudezernat beantragt, Sonnenkollektoren zu montieren. Eine Antwort hat er bis heute nicht.

Dass die schnelle Abkehr vom Gas oftmals im Dickicht deutscher Regelungen stecken bleibt, zeigt sich immer wieder aufs Neue. Und selbst, wenn irgendwo mal ein gordischer Knoten aus Verordnungen zerschlagen wird, ist noch längst nicht alles gut. Diese Erfahrung macht gerade Volker Peters. Er wohnt auf der Bullenwiese und hat vor ziemlich genau einem Jahr den Entschluss gefasst, sich in Sachen Energie ein bisschen unabhängiger zu machen.

Er machte sich auf die durchaus zermürbende Suche nach einem Betrieb, der Sonnenkollektoren auf dem Dach seiner Doppelhaushälfte montiert. Natürlich muss die Photovoltaik-Anlage zuvor berechnet werden. Als das getan und vorigen Dezember eine Firma gefunden war, die den Job auch machen kann, taten sich neue Möglichkeiten auf:  Gerade hatte sich die Landesregierung aufgemacht, ein empfindliches Hindernis aus dem Weg zu räumen, das vor allem für Besitzer von Reihen- oder Doppelhäusern einen Unterschied machen kann. Nämlich den, ob sich eine Solar-Anlage auf dem Dach lohnt oder nicht.

Die Abstandsregel kann entscheidend sein

Denn in der Landesbauordnung gibt es einen Paragrafen, der auf dem Dach einen Mindestabstand von einem halben Meter zum benachbarten Dach fordert. „Das können mal schnell zwei, drei Module sein“, weiß Peters, der im Chempark Anlagen gebaut hat und nicht nur wegen seines eigenen Solar-Projekts tief in der Materie steckt. Das mit dem Mindestabstand rührt daher, dass Sonnenkollektoren bestimmter Bauart theoretisch in Brand geraten können. Der Abstand zum nächsten Haus soll verhindern, dass sich ein Feuer schnell ausbreitet. Allerdings galt der Paragraf bisher auch für nicht brennbare Solaranlagen. 

Alles zum Thema Ina Scharrenbach

Am 16. Dezember wurde die Abstandsregelung vom Düsseldorfer Bauministerium gekippt, wenigstens vorläufig. Klar ist aber auch, dass sie „wenn möglich abgeschafft werden“ soll, heißt es im Erlass aus dem Haus von Ina Scharrenbach (CDU). Das werde man allerdings erst zum 1. Januar 2024 schaffen.

Bis dahin könnten die Bauaufsichtsämter die Abstandsregel von sich aus kippen, „um Bauherrschaften beispielsweise auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften das Aufbringen von Photovoltaik-Anlagen oder Solarthermieanlagen umfassend zu ermöglichen“, heißt es aus Düsseldorf.

Die Krux mit dem Kann-Erlass

Zwei Tage nach diesem Erlass habe er in der Stadtverwaltung den Bau einer Solar-Anlage nach der neuen Regelung beantragt, berichtet Volker Peters. Seine Hoffnung, dass sich die Stadtverwaltung an dem neuen Erlass der Landesregierung orientiert und so die Energiewende befeuert, hat sich allerdings bis heute nicht erfüllt. Eine Genehmigung liegt nicht vor. „Ist ja auch ein Kann-Erlass“, sagt er in leicht resigniertem Ton.

Genau damit hat Leverkusens Bauaufsicht ein Problem, zeigt eine Nachfrage im Rathaus. Das Bauministerium habe es sich mit seinem Erlass ein bisschen leicht gemacht, ist aus der Stellungnahme zu lesen. „Leider müssen allen Kommunen jeweils und alleine einen Umgang mit dem Erlass definieren, da es an der allgemeingültigen, rechtskonformen Anwendbarkeit der Regeln durch das Ministerium mangelt.“ Und: „Aufgrund der Kürze der Zeit kann es bisher auch keine verlässliche Rechtsprechung dazu geben.“ Man weiß also nicht, was passiert, wenn jemand klagt.   

Unterm Strich sei der Erlass aus Düsseldorf in der Praxis „leider nicht anwendbar“. Außerdem sei nicht klar, wie die Landesbauordnung nächstes Jahr denn in diesem Punkt geändert werden soll: „Der Erlass erfolgt im Vorgriff auf eine geplante Gesetzesänderung, deren Inhalt und deren Umfang sowie deren tatsächliches Inkrafttreten noch in keiner Weise absehbar ist“, moniert Leverkusens Bauaufsicht.

Für Volker Peters ist diese zögerliche Haltung inzwischen nicht mehr entscheidend. Es hat sich herausgestellt, dass er einen halben Meter Abstand zum Dach seines Nachbarn halten kann, ohne dass sein Projekt unwirtschaftlich wird. Das ist gut: Anfang Mai sollen seinen Sonnen-Kollektoren geliefert und montiert werden.

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