Der Prozess wegen der Explosion und des Brandes in der Augustastraße ist mit einer langen Haftstrafe für den Angeklagten zu Ende gegangen.
UrteilAngeklagter bleibt wegen der Explosion mit Brand in Opladen für Jahre in Haft

Nach der Explosion in Opladen an der Augustastraße brannte die Wohnung.
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„Wir haben keinerlei Restzweifel, dass sie der Täter sind!“, sagt der vorsitzende Richter Jan Orth in seiner Urteilsbegründung. Fünf Jahre und neun Monate soll der Brandstifter von der Augustastraße ins Gefängnis, das Urteil der 15. Großen Strafkammer blieb damit neun Monate unter dem Antrag der Staatsanwältin.
Dass das Urteil gegen Mohammad N. (Name geändert) im Wesentlichen aufgrund der erdrückenden Indizien zustande gekommen sei, auch das sagte Orth freimütig. Dennoch wögen die im Verfahren gesammelten Sachverhalte für die Kammer so schwer, dass nur eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung infrage komme.
Beide Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Beweisaufnahme hatte einer von ihnen „hanebüchen“ genannt. Ihr Mandant hat in der Verhandlung geschwiegen, was zwar sein Recht ist; ob aber diese Strategie, die ein Verfahren komplizierter macht, die richtige war?
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Ein schweigender Angeklagter kann sich nicht belasten – entlasten aber auch nicht
Ein schweigender Angeklagter kann sich nicht selbst belasten – aber auch nicht entlasten. Die Kammer musste sich über die Motive des Brandstifters selbst Gedanken machen: Enttäuschung, wohl auch Rache für die Trennung durch die Freundin und Wohnungsmieterin komme infrage, sagte Orth. Um den 10. Mai 2022, drei Tage vor der Explosion in der Wohnung, habe sie die Beziehung per SMS beendet. Zudem habe sich der Angeklagte als der „Goldesel“ in der Beziehung gefühlt. Am Tag des Brandes verschwand der Goldschmuck der Freundin aus der Wohnung.
Vollkommen klar sei, dass die Sachverständigen Autobenzin in der ausgebrannten Wohnung nachgewiesen hatten, die Theorie von einer möglichen Gasexplosion sei klar widerlegt, sagte der Richter: „Da sind wir uns verdammt sicher.“ Mit Otto-Kraftstoff habe N. in der Wohnung den Brand gelegt, die Explosion durch die Benzindämpfe habe der Brandstifter nicht vorausgesehen, denn sonst hätten die Trümmer nicht sein Auto beschädigt. Den SUV hatte er direkt unterhalb der Wohnung auf der Augustastraße geparkt.
Es gibt keinen Dritten, der ihnen ähnlich sieht und ihr Auto fährt.
„Sie, Herr N., begaben sich direkt zu ihrem PKW, nachdem sie den Brand in der Wohnung gelegt hatten. Ihr Auto war vor Ort! Sie, Herr N., waren vor Ort! Es gibt keinen Dritten, der ihnen sehr ähnlich sieht und ihr Auto fährt!“, sagte der Richter. Kein Zweifel bestehe auch, dass er kurz darauf sein beschädigtes Auto unter der Stelze angezündet habe, um Spuren zu verwischen.
„Hanebüchen“ sei höchstens die Geschichte, die die Verteidiger zu dem beschädigten Auto aufgetischt hatten, sagte Orth, der immer noch gereizt schien von der Wortwahl und vom Vorgehen der Verteidigung im Plädoyer Tage zuvor. Hanebüchen sei, dass Mohammad N. nachts Jugendliche beobachtet haben wolle, wie sie auf seinem Auto herumgetrampelt seien. Er sei „ein Kerl wie ein Baum“, will sowas nachts still unter der Stelze beobachtet haben und am nächsten Tag erst zur Polizei gegangen sein, um Anzeige zu erstatten? Eine Lügengeschichte sei das, sagte der Richter.
Manchmal schüttelt Mohammad N. den Kopf, zieht die Stirn kraus, aber immer wieder bricht sein Blick und er schaut nach innen.
Abschiebung möglich
Für den Angeklagten spreche, dass er nach einer Haft in den Niederlanden in Deutschland einen ordentlichen Neustart hingelegt habe und dass er sich nach der Trennung in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe. Gegen ihn, dass er schon einmal zu vier Jahren Haft verurteilt wurde und dass er durch die Tat eigennützig Menschen gefährdet habe und der Schaden hoch sei: So stark, dass das Haus in diesem Jahr noch nicht bezugsfertig wird.
Zur Urteilsverkündung war der Besitzer des vor einem Jahr stark beschädigten Hauses gekommen. Er sagte auf dem Gerichtsflur, dass er die Strafe als gerecht empfinde. Als niederländischem Staatsbürger droht Mohammad N. Abschiebung nach Holland, dafür muss das Urteil rechtskräftig sein.