RombergJäger erschießt Hund in Leverkusen

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Bergisch-Neukirchen – Rufen und Suchen blieben ohne Erfolg, als ein Paar aus Lützenkirchen Ende vergangener Woche seinen kleinen Hund bei einem Spaziergang durch Wald und Wiesen in Romberg in Bergisch-Neukirchen vermisste. Das Tier war nicht angeleint. Die Hundehalter hatten einen Schuss gehört und begannen sofort ihre verzweifelte Suche. Sie stießen auf eine Blutspur und fanden das Halsband. Aber das Tier blieb verschwunden. Am nächsten Tag suchten sie erneut und schalteten die Polizei ein.

§ 2,3: Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

Wie Carlo Kreitz, Sprecher der Polizei in Köln, erklärt, konnte der Jäger gestellt werden, der das Tier von seinem Hochsitz aus erschossen hatte. Offenbar hatte der Mann unter Stress gestanden und den Hund mit einem Fuchs verwechselt. Die Hundehalter erstatteten Strafanzeige. Die Ermittlungen laufen laut Kreitz. Ob die Jagdaufsichtsbehörde Sanktionen ausspreche, könne zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Leinenzwang im Wald

Die Leverkusener Jägerschaft war über den Fall noch nicht informiert.

Die Untere Jagdbehörde der Stadt bezog gestern zu dem Fall Stellung. Grundsätzlich sei auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Leverkusen das Betreten durch Hunde und Menschen verboten, erläuterte Stadtsprecherin Ariane Czerwon. Sie dürften wildlebende Tiere nicht beunruhigen. Nach § 2,3 des Forstgesetzes NRW bestehe im Wald der Leinenzwang. Alle strafrechtlichen Verstöße führten zur Überprüfung der persönlichen Eignung des Jägers oder der Jägerin, was auch zum Entzug des Jagdscheins führen könne.

Immer wieder kommt es zu tragischen Unfällen, bei denen ein Jäger einen Hund erschießt. Häufig wird dabei die Frage gestellt, ob ein Jäger, der einen Hund von einem Fuchs nicht unterscheiden kann, noch seinen Jagdschein behalten darf.

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