Schlebuscher MordprozessMesserattacke geschah nicht im Affekt

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Spurensicherung am Wohnhaus des 22-jährigen Mordopfers an der Virchowstraße in Schlebusch im Juli 2020.

Spurensicherung am Wohnhaus des 22-jährigen Mordopfers an der Virchowstraße in Schlebusch im Juli 2020.

Leverkusen  – Im Fall des Stalkers, der sein 22-jähriges Opfer im Sommer 2020 in Schlebusch mit 31 Messerstichen tötete, fand am Montag der nächste Verhandlungstag vor dem Kölner Landgericht statt. Weitere Zeugen wurden befragt, darunter die beste Freundin und Mitbewohnerin der Geschädigten.

Die letzte Ehefrau des Angeklagten, mit der er zwischen 2015 und 2020 verheiratet war, verweigerte die Aussage. Nicht aufgrund ihrer Beziehung zum Angeklagten, sondern aufgrund der Schwierigkeiten, sich an etwas zu erinnern. Als nächste sagte eine weitere Frau aus Eritrea aus, mit der der Tatverdächtige zwischen März 2020 und dem Tattag eine Beziehung aufgebaut hatte.

Drei Frauen umworben

Die Frau habe von den Avancen, die der Angeklagte dem späteren Opfer gemacht habe, nichts gewusst. Zwei Mal habe sie ihn für ein paar Wochen Zuhause besucht, die beiden hätten Heiratspläne gehabt. Indes seien sie eine intime Beziehung eingegangen und ein Paar gewesen. Über eine dritte Frau wird im selben Zeitraum Ähnliches berichtet.

Am Vormittag des tödlichen Angriffs auf die Geschädigte habe der Geständige die Zeugin angerufen und ihr unter anderem mitgeteilt, dass er spazieren gehen wolle. Hier liegt ein weiterer Hinweis vor für die bei der Verhandlung anwesende Sachverständige, dass die Messerattacke nicht im Affekt begangen worden sei.

Mit Hammer bedroht

Aus der Ausländerakte des 48-Jährigen aus Eritrea geht hervor, dass er seit Oktober 2015 ein Visum hatte; zuletzt sei seine Aufenthaltserlaubnis im Jahr 2018 verlängert worden. Die Scheidung von seiner Ex-Partnerin sei erst seit Juni 2020 rechtskräftig. Von zwei weiteren Zeugen wird die Geschichte bestätigt, laut derer er die Geschädigte Monate zuvor mit einem Hammer bedroht habe.

Unter Tränen sagte auch die ehemalige Mitbewohnerin des Opfers aus, teils mithilfe eines Dolmetschers. Die 22-Jährige erzählte, wie die beiden sich auf der Flucht kennengelernt hatten und seitdem befreundet gewesen waren. Über den Angeklagten berichtete sie, dass er nicht habe verstehen wollen, dass ihre Freundin nicht mit ihm zusammen sein wollte.

Flucht nach Berlin 

Nach der Bedrohung mit dem Hammer sei ihre Freundin psychisch krank geworden, habe sich ängstlich zurückgezogen und umbringen wollen. Die Zeugin habe ihre Freundin nach Berlin geschickt, doch diese war zunächst nur zu Besuch dort, sollte zu einem späteren Zeitpunkt umziehen, um ihrem Stalker zu entfliehen. Dieser wurde durch die vermutete Flucht jedoch nur zorniger.

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Am Tag vor ihrem Tod habe die Geschädigte befürchtet, ihr Verfolger wolle sie töten. Aus weiteren Aussagen und dem Anhören und Übersetzen eines Telefonates geht hervor, dass für den Angeklagten feststand: Entweder, die beiden lebten zusammen oder sie stürben zusammen.

Psychiatrisches Gutachten

Zuletzt hatte an diesem Montag die forensische Psychiaterin Konstanze Jankowski das Wort, laut der bei dem Tatgeständigen keine gestörte Persönlichkeit, eine durchschnittliche Intelligenz und keine krankhafte seelische Störung vorzuweisen sei. Ebenso habe er während der Tat nicht nennenswert alkoholisiert sein können. Auf diese Schlüsse komme sie unter anderem, da der Angeklagte Tatvorbereitungen getroffen habe und gezielt vorgegangen sei. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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