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Sekundarschule LeverkusenMöglicher Missbrauchsfall beunruhigt Schüler

3 min
Handy mit Spiderapp-Icon

Ein Handy mit Chat-Apps auf einem Schreibblock.

Kindeswohlgefährdung – dieser Vorwurf steht gegen einen früheren Inklusionshelfer an einer Leverkusener Schule im Raum. 

An der Sekundarschule Leverkusen in Quettingen sorgt derzeit ein möglicher Fall von Kindeswohlgefährdung für Unruhe. Nach Informationen des „Leverkusener Anzeiger“ soll sich ein Inklusionshelfer sexuell nötigend gegenüber ihm anvertrauten männlichen Jugendlichen verhalten haben.

Etwa drei Jahre lang soll der Mann in der Schule zur Betreuung eines Schülers mit besonderem Förderbedarf angestellt gewesen sein. Als männliche Bezugsperson mit „ruppig-kumpelhaft-männlicher“ Art soll er das Vertrauen einer Gruppe Jungen im Alter um 14 Jahre gehabt und dort eine gewisse Autorität genossen haben. Bei den Jungs soll er das Sagen gehabt haben.

Austausch über Whatsapp-Chatgruppe

Den Informationen zufolge tauschte sich der Mann in Whatsapp-Chats mit den Jugendlichen unter anderem über sexuelle Inhalte aus. Nach unseren Informationen sollen auch entsprechende Bilder versendet worden sein. Die Schule hatte die Kommunikation über diese Chat-Software demnach auch nicht offiziell genehmigt. Laut unseren Informationen soll es auch zu sexuell übergriffigen Berührungen gekommen sein. Wie schwer diese Delikte wiegen, wie weit sie im Detail gingen, ist nicht bekannt.

Außerhalb der Gruppe schien zunächst niemand etwas Verdächtiges wahrgenommen zu haben, dann kamen aber Gerüchte über anzügliches Verhalten auf, die auch das Lehrerkollegium erreichten. Ein Schüler soll schließlich mit Lehrkräften über die Übergriffe gesprochen haben.

Schulleiterin: „Strafanzeige erstattet“

An der Schule soll die Schulleiterin verfügt haben, dass in den Klassen nicht aktiv über den Fall gesprochen wird, das führte unseren Informationen zufolge zu Irritationen im Kollegium. Der Redaktion liegt eine Mitteilung der Schulleiterin an die Lehrkräfte vor. Darin heißt es: „Liebe Kolleg:innen, falls ihr nachher von euren Klassen in der Klassen AG angesprochen werdet – und bitte nur dann – hier unsere einheitliche Kommunikation: Schüler:innen unserer Schule haben gestern über die SV-Lehrkräfte der Schulleiterin von sexuell grenzverletzendem Verhalten eines Integrationshelfers berichtet. Die Schulleitung ist dem unverzüglich intensiv nachgegangen und hat aufgrund der vorliegenden Fakten die Polizei hinzugerufen. Es wurde Strafanzeige erstattet.“

Professionelle Hilfe habe man allen betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Eltern angeboten und organisiert. Ein Krisenteam aus Mitarbeiterinnen, dem städtischen Schulpsychologischen Dienst und der Schulleitung stünde weiter allen Schülern, Lehrkräften und Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung, die Schule hat zudem eine eigene Schul-Sozialpädagogin.

Die Schulleiterin Carola Becker reagierte auf eine Bitte um Stellungnahme gegenüber der Redaktion abweisend und verwies auf die Bezirksregierung. Ein Sprecher der Aufsichtsbehörde schreibt auf die anschließende Anfrage des „Leverkusener Anzeiger“, dass ein Schulsozialbegleiter nicht mehr an der Schule tätig sei, er verweist für weitere Informationen an die Stadt Leverkusen. An der Schule sind mehrere Schulhelfer beschäftigt.

Deren städtische Pressestelle bestätigt, dass es einen Vorfall gegeben hat: Am Montag, 13. Februar 2023 seien an der „Sekundarschule Verdachtsmomente zu kindeswohlgefährdendem Verhalten durch eine Inklusionshilfe“ (pädagogische Fachkraft) aufgetreten, schreibt eine Sprecherin der Stadt Leverkusen. „Die Schule involvierte gemäß den Absprachen zum Kinderschutz einschlägige Stellen des Leverkusener Helfernetzwerkes. Hierzu wurden u.a. auch entsprechende Fachexperten, die Polizei sowie Vertreter der Jugendhilfe hinzugezogen. Das Jugendamt ist informiert, da es stets in Fälle möglicher Kindeswohlgefährdung zu involvieren ist.“ Bei der Kölner Staatsanwaltschaft war noch kein Ermittlungsverfahren anhängig, die Polizei Köln beantwortete am Freitag unsere Anfrage nach Ermittlungen nicht.

Die Stadtsprecherin schreibt, das Jugendamt sei nicht direkt in die Auswahl von Inklusionshelfern eingebunden, diese seien bei freien Trägern angestellt. Das Jugendamt habe mit den freien Trägern eine Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz geschlossen. Danach dürfen keine Personen eingestellt werden, die einschlägig vorbestraft sind. Das müssen die Helfer gegenüber den Trägern mit einem erweiterten Führungszeugnis nachweisen.

Bis zum Beweis des Gegenteils gilt der Mann als unschuldig.