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Urteil im Landgericht48-Jähriger zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Spurensicherung am Wohnhaus des 22-jährigen Mordopfers an der Virchowstraße in Schlebusch im Juli 2020.

Spurensicherung am Wohnhaus des 22-jährigen Mordopfers an der Virchowstraße in Schlebusch im Juli 2020.

Leverkusen – Wegen Mordes ist der 48-Jährige, der angeklagt war, eine 22-Jährigen Frau aus Schlebusch getötet zu haben, am Mittwoch am Landgericht Köln zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit einem Dolch stach er vergangenen Sommer mehr als 30 Mal auf die junge Frau im Hausflur vor ihrer Wohnung ein. Zeugen berichteten von einem erschreckenden Anblick.

„Sein Besitzanspruch für sie scheint absolut gewesen zu sein“, stellte Richter Jörg Michael Bern fest. In einer SMS habe der Täter klar gemacht, sie würden entweder gemeinsam leben oder gemeinsam sterben. Dazwischen habe es aus Sicht des Mannes keine Existenzberechtigung für sie gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Verurteilte hatte mit der jungen Frau zunächst eine Beziehung geführt und ihr einen Heiratsantrag gemacht. Diesen lehnte sie jedoch ab, weil er bereits verheiratet war und Kinder hat. Die junge Frau war engagiert in ihrer Leverkusener Gemeinde, wo sich der Angeklagte sogar taufen ließ; seinen Angaben nach aber nicht aus religiösen Gründen, sondern um auf eine Heirat mit ihr hinzuarbeiten.

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Mit einem Hammer bedroht

Nachdem die Frau sich von ihm getrennt hatte, bedrohte er sie im Frühjahr in einem Waldstück mit einem Hammer, um die Annahme des Heiratsantrages zu erzwingen. Nach dieser gewaltvollen Erfahrung wendete sich die junge Leverkusenerin an Freunde und erwog, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Da sie keine Aussicht auf Schutz für sie sah, ließ sie davon ab und zog sich immer mehr zurück. Sie hielt sich einige Zeit in Berlin auf, um dem sie verfolgenden Angeklagten zu entfliehen und sei kaum noch allein vor die Tür gegangen. Ihre Angst war offensichtlich berechtigt. Der Angeklagte habe die Geschädigte „regelrecht hingerichtet“, sagte Richter Bern.

Es war ein Overkill

Er gehe davon aus, dass der Angeklagte nicht aus Verzweiflung, sondern aus Bestrafung heraus gehandelt habe. Unter anderem eine Durchtrennung der Achillessehne hat die Gerichtsmedizin festgestellt. Die Aussage dieser Verletzung ist im Urteil nur angedeutet, sie kann – insbesondere zusammen mit den anderen – auf eine Vergeltungstat hinweisen. „Die Brutalität der Tatausführung ist erschreckend“, betonte Richter Bern, „man kann durchaus von Overkill sprechen.“ Die einzig milde Erkenntnis der Gerichtsmediziner scheint, dass die Frau schnell bewusstlos war und so weniger gelitten habe.

Heimtückisch war die Tat insofern, als dass die Geschädigte arg- und wehrlos war, als sie nach Hause kam und der Täter mit einem versteckten Dolch auf sie gewartet hatte. Niedrige Beweggründe zeigt die Tat, weil der Verurteile die junge Frau „auf jeden Fall um jeden Preis besitzen wollte“, heißt es in der Begründung. Damit lehnt das Gericht die Version der Verteidigung ab, der 48-jährige habe aus Verzweiflung oder sogar unter Alkoholeinfluss gehandelt.

Mehrere Ehen geschlossen

Der Prozess hatte zudem ergeben, dass der Mann aus Eritrea gleichzeitig mit mindestens zwei anderen Frauen engeren Kontakt hatte und eine ungeklärte Anzahl an Ehen teils in anderen Ländern führe, was seine „Liebe“ für die junge Frau nur noch bizarrer darstellt. Für eine Sicherungsverwahrung nach den 15 Jahren Haft, die mindestens mit dem lebenslänglichen Urteil einhergehen, spreche bisher nichts. Der Täter hat sich gestellt und war im Gericht geständig.

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Während der Urteilsverkündung im Landgericht Köln war der Zuschauerraum so gefüllt, wie es die Pandemie zuließ. Mehrere junge Frauen, scheinbar Freundinnen der getöteten 22-Jährigen, trugen T-Shirts, auf denen ein Bild von der Ermordeten zu sehen war. Darauf hatten sie gedruckt: „Dein Leid ist auch mein Leid!“

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