Vermieter-Ärger in LeverkusenWarum eine Serien-Mietnomadin nicht angeklagt wird

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Leverkusen – Er hat ihr 400 Euro geliehen, weil angeblich ihr Konto gesperrt war und sie für den Sohn kein Essen kaufen konnte. Die Mietkaution von 1500 Euro sollte sie in drei Raten bezahlen, weil ihr das auf einmal zu viel war. Weil nur die ersten beiden Male das Geld pünktlich kam, im August und September gar nichts mehr, hat Jan Herrentals die Reißleine gezogen und seiner Mieterin die 60-Quadratmeter-Wohnung im ersten Stock seines Hauses fristlos gekündigt.
Das auch, weil er inzwischen gehört hatte, was dem Vermieter davor widerfahren war. Der hochbetagte Mann hatte eine Wohnung in der Moltkestraße an die Frau vermietet. Als das Amtsgericht Opladen dann am 19. Februar 2020 das Versäumnisurteil gegen sie sprach, waren 3560 Euro allein an Mietschulden aufgelaufen. Dazu kamen die Anwaltskosten – kein kleiner Betrag, weil Norbert Johann allerhand zu ermitteln hatte: Das Konto, von dem sie ihre Miete zahlen wollte, habe es gar nicht gegeben, war nur ein Vorwurf. Dann sei heraus gekommen, dass die Frau vorher auch schon Mieten schuldig geblieben war. Für eine Wohnung in der Bismarckstraße.
400 Euro für Essen in der Not
Die 400 geliehenen Euro hat Jan Herrentals abgeschrieben, obwohl vereinbart gewesen sei, dass die Nothilfe in 100-Euro-Raten zurückgezahlt wird. Dass er die gut 2100 Euro Miete und Nebenkosten, die ihm die Frau zwischen Mai und September 2020 schuldig blieb, irgendwann noch sieht, glaubt er inzwischen auch nicht mehr.
Gerade hat ihm die Kölner Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sein Strafantrag wegen Mietbetrugs nicht zu einer Anklage führen wird. Nach den Ermittlungen stehe „derzeit nicht mit der für die Erhebung einer Anklage erforderlichen Sicherheit fest, dass die Beschuldigte bereits im maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages, vor hatte, die Miete nicht zu zahlen“. Immerhin: „Durch diesen Bescheid werden etwaige zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt“, unterstreicht die Staatsanwältin.
Drei Eidesstattliche Versicherungen
Trotzdem ist Jan Herrentals gewaltig genervt. Er hat sich reingekniet ins Vorleben seiner Ex-Mieterin, die mittlerweile ein paar hundert Meter weitergezogen ist, an den Dhünnberg. Und ist zu dem Schluss gekommen: „Gegen die Frau muss man was unternehmen. Die hat schon drei Mal die Finger gehoben“, womit der Schlebuscher Eidesstattliche Versicherungen der heute 43 Jahre alten Frau meint. Früher nannte man das Offenbarungseid. Das haben seine Recherchen im Schuldnerverzeichnis ergeben. Das letzte Mal geschah das drei Wochen, bevor sie zwangsweise bei ihm auszog. Gesagt habe sie ihm natürlich nichts, berichtet er. Die Nachweise liegen dem „Leverkusener Anzeiger“ vor.
Anfangs habe es der Frau nicht schnell genug gehen können mit dem Einzug, sagt Herrentals. Die Frage, ob sie Schulden habe, sei verneint worden; der Gehaltsnachweis habe ihn aber verwirrt: Im Gegensatz zu ihrer ersten Aussage arbeitete die Frau gar nicht bei einer Privatbank, war auch nicht für Großkredite verantwortlich, wie sie zunächst angegeben habe. Tatsächlich war es nach den Recherchen von Anwalt Johann so: Herrentals’ neue Mieterin brauchte die Wohnung im ersten Stock dringend, weil sie nur so der Räumungsklage in der Moltkestraße entgehen konnte. Und die war durch Mietschulden entstanden.
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„Sie haben sich das Mietverhältnis schlicht erschlichen“, folgert Anwalt Norbert Johann in einem Schreiben an die Frau. So sieht das auch Herrentals in der Rückschau. Weil die Nachmieter bald die Wohnung im Haus verlassen, steht eine neue Vermietung an. Interessenten gebe es reichlich, sagt er. „Aber richtig wohl ist mir bei der Sache nicht.“