Maskenpflicht beim Einkaufen und in der Bahn

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Düsseldorf – In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen gilt von diesem Montag an in Nordrhein-Westfalen Maskenpflicht. Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren müssen Mund und Nase bedecken - wer keine professionelle Maske hat, kann anfangs auch noch ein Tuch oder einen Schal nutzen. Damit will die Landesregierung die Ausbreitung der Corona-Pandemie bremsen. Die Ordnungsämter wollen die Maskenpflicht überprüfen. Das Tragen einer Maske entbindet allerdings nicht von der Regel, in der Öffentlichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand von anderen Menschen außerhalb der Familie zu halten. Kann man aus bestimmten Gründen den Mindestabstand nicht einhalten, gilt die Schutzmaskenpflicht.

Ob Schüler in Schulkorridoren und Klassenzimmern eine Maske tragen müssen, entscheidet die jeweilige Schulleitung. Das Land hat auch bewusst keine Bußgelder festgelegt, die bei Verstößen fällig werden. Die NRW-Regierung überlässt die Höhe der Strafe den Ordnungsämtern der Kommunen. Das Bußgeld soll auch nicht sofort angeordnet werden, sondern erst, wenn sich Betroffene nach einem entsprechenden Hinweis weigern, Masken aufzusetzen.

Eine weitere Neuerung: Alleinerziehende dürfen an diesem Montag erstmals ihre Kinder in die Notbetreuung von Kitas und Schulen bringen. Das gilt auch für Alleinerziehende, die selbst noch Schüler sind und kurz vor Abschlussprüfungen stehen sowie für Studierende in der gleichen Situation. „Alle Familien in Nordrhein-Westfalen stehen vor großen Herausforderungen. Ganz besonders Alleinerziehende stehen durch Existenzsicherung und Kinderbetreuung unter großem Druck und enormen Belastungen”, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP). Bislang galt die Notbetreuung in NRW nur für Kinder von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die in „systemrelevanten Berufsgruppen” arbeiten.

Stamp betonte, dass sein Ziel sei, „in behutsamen Schritten bis zu den Sommerferien möglichst viele Kinder wieder in die Kindertagesbetreuung zu holen, um ihnen frühkindliche Bildung und soziale Kontakte zu ermöglichen”. Experten hatten zuletzt gemahnt, dass monatelange Corona-Beschränkungen Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten. Auch die Spiel- und Bolzplätze im Westen sind noch mindestens eine Woche lang gesperrt.

Mit der neuen Woche dürfen auch die größeren Geschäfte im Land wieder öffnen, wenn sie die zugängliche Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren. Bislang durften nur kleinere Läden öffnen, die maximal 800 Quadratmeter groß sind. NRW schließt sich damit den Regelungen in anderen Bundesländern an. Weiterhin auf ihrer kompletten Fläche verkaufen dürfen Bau- und Gartenmärkte, Autohäuser, Möbelhändler und Babymärkte. Auch für Fahrradhändler und Buchhandlungen gibt es keine Einschränkungen bei der Größe der geöffneten Verkaufsfläche. Für alle Läden gilt aber, dass die Zahl der gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht überschreiten darf. (dpa/lnw)

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