Durch CoronaMehr Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohl-Gefährdung in Oberberg

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In den Corona-Jahren ist die Zahl der Fälle wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Oberberg wieder gestiegen. Symbolfoto: dpa

Oberberg – Die Zahl der Verfahren zur Einschätzung, ob das Wohl eines Kindes in Gefahr ist oder nicht, ist insbesondere in den Corona-Jahren 2020 und 2021 deutlich gestiegen. Zu diesem Schluss kommen die Statistiker des Landesbetriebs Information und Technik nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern auch für den Oberbergischen Kreis.

2019 wurden 603 solcher Verfahren gezählt, 2020 waren es dann 632 und im vergangenen Jahr 665. In 85 Fällen habe 2021 tatsächlich eine akute Gefahr bestanden, im Vorjahr sei dies 52-mal der Fall gewesen. 2019 kamen die Fachleute in 91 Fällen zu dem Schluss, dass ein Eingreifen dringend geboten ist.

Eingestellte Fälle bleiben auf selbem Niveau

Nahezu auf demselben Niveau geblieben ist aber in den Corona-Jahren auch die Zahl der Fälle, die dann eingestellt werden konnten, weil eben keine Gefahr für ein Kind bestand – 2020 geschah dies 263-mal, im Jahr danach 262-mal (2019: 207 Einstellungen). Gemeldet wurden dem Zahlenwerk zufolge mögliche Kindeswohlgefährdungen in den meisten Fällen von der Polizei, den Gerichten oder auch den beiden Staatsanwaltschaften in Köln und Bonn, nämlich 184-mal (2020) und 181-mal (2021).

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Darauf folgen Verwandte und Bekannte (2020: 111 Fälle, 2021: 125) sowie schließlich die Schulen, Personen aus der Kindertagespflege und die Kindertagesstätten (2020: 73, 2021: 118). In den Jahren vor der Pandemie war die Zahl der Verfahren in Oberberg nach Angaben des Landesbetriebs sehr wechselhaft, betrachtet wird die Zeit seit 2014 mit 442 möglichen Gefährdungen. Danach ging diese Zahl auf 371 (2015) und 285 (2016) zurück, um 2017 auf 648 hochzuschnellen. 2018 ging diese dann auf 618 zurück. Landesweit war Vernachlässigung zuletzt die häufigste Ursache eines solchen Verfahrens, regional aufgeschlüsselt werden die Anlässe jedoch nicht. (höh) 

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