57-jähriger Gummersbacher angeklagtEhestreit endete mit Bluttat – Prozess beginnt

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Im Fokus des Interesses: Seit Dienstag muss sich der 57-Jährige, hier mit Anwalt Stephan Kuhl, vor Gericht verantworten.

Im Fokus des Interesses: Seit Dienstag muss sich der 57-Jährige, hier mit Anwalt Stephan Kuhl, vor Gericht verantworten.

Gummersbach/Köln – Es ist der blutige Schlusspunkt einer Ehe, der seit Dienstag vor dem Kölner Landgericht verhandelt wird. Ein 57-jähriger Gummersbacher ist vor der 3. Großen Strafkammer wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hat er am Morgen des 8. Dezember 2018 seine Ehefrau im ehelichen Schlafzimmer im gemeinsam bewohnten Haus unweit der Aggertalsperre mit einem Messerstich in den Hals getötet.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft kam es am Tattag zwischen 7 und 8 Uhr morgens im Schlafzimmer des Ehepaares zu einem Streit. In dessen Verlauf soll das spätere Opfer den Angeklagten beleidigt haben. Wie schwer die Beleidigung wog oder was das spätere Opfer konkret gesagt haben soll, dazu schweigt die Anklageschrift. Nach der Beleidigung soll der Angeklagte jedenfalls den Entschluss gefasst haben, seine Ehefrau zu töten.

Hierzu soll der Angeklagte seine Ehefrau, die mit einem Angriff nicht habe rechnen können, zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend habe er sich ein Messer mit einer Klingenlänge von rund 15 Zentimetern genommen und es der Bewusstlosen „einmal tief in den Vorderhals gestochen“. Noch am Tatort sei die Frau verstorben.

Nach der Anklageverlesung wurde der Prozess von der Vorsitzenden Richterin Ulrike Grave-Herkenrath vertagt. Grund dafür waren zwei Sachverständige, die am Dienstag verhindert waren. Nach der Tat hatte der Angeklagte persönlich die Polizei verständigt und noch am Telefon seine Tat gestanden, wie sein Verteidiger Stephan Kuhl gegenüber dieser Zeitung noch einmal betonte. Auch in der Folge habe sein Mandant „in erheblichem Maße zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts“ beigetragen, so Kuhl weiter.

Zwangsversteigerung als „Mosaikstein“

Hintergrund der Tat soll eine in „erheblichem Maße konfliktbelastete“ Ehe gewesen sein, wie es in der Anklageschrift heißt. Laut Anwalt Kuhl war vor der Tat das Haus der Eheleute, die drei gemeinsame Kinder haben, zwangsversteigert worden. Die Räumung des Hauses habe laut Kuhl kurz bevorgestanden. „Die Zwangsversteigerung war Mosaiksteinchen in den Schwierigkeiten des Ehepaares“, sagte Kuhl. Zu allem Weiteren werde sich sein Mandant in seiner Einlassung am kommenden Verhandlungstag äußern. Das Urteil ist für den 13. Juni geplant.

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