Laut Staatsanwaltschaft hat der 34-Jährige unter anderem seinen Nachbarn heimtückisch von hinten angegriffen.
Prozess in KölnBergneustädter soll dauerhaft in die Psychiatrie kommen

In Handschellen kam der 34-Jährige am Donnerstag in den Verhandlungssaal beim Kölner Landgericht.
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Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung steht seit Donnerstag ein 34-jähriger Mann aus Bergneustadt vor dem Kölner Landgericht. Da der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet, strebt die Staatsanwaltschaft in dem Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Angeklagter aus Bergneustadt soll „mehrfach zugeschlagen“ haben
Laut der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft ist der 34-Jährige hinreichend verdächtig, am 12. Dezember 2023 einen Nachbarn, der gegen Mittag eine Mülltonne vom Straßenrand zurück in den Innenhof seines Wohnhauses bringen wollte, heimtückisch von hinten angegriffen zu haben. „Der Beschuldigte schlug mehrfach auf den Geschädigten ein, sodass dieser zu Boden ging“, sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Antragsschrift.
Auf das am Boden liegende Opfer schlug und trat der Beschuldigte hernach weiter massiv ein, wodurch der Mann „erhebliche Verletzungen“ erlitten habe. Insbesondere erlitt der Mann drei gebrochene Rippen und ein Schädelhirntrauma. Zudem kollabierte eine Lungenhälfte des Opfers. Der Mann wurde stationär im Klinikum Oberberg aufgenommen und musste zeitweise intensivmedizinisch behandelt werden.
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Am 5. Februar 2024 soll der Angeklagte den Geschädigten unvermittelt als „Bastard“ beleidigt haben, als dieser an einem Fenster der Wohnung des Beschuldigten vorbeigegangen sei. Weiter habe er dem Geschädigten unterstellt, in seine Wohnung eingedrungen und seinen Spiegel mit Zahnpasta beschmiert zu haben.
Aufgrund seiner Erkrankung sei der Beschuldigte unfähig gewesen, „das Unrecht seiner Tat einzusehen“. Infolge der Krankheit seien weitere rechtswidrige Taten von dem 34-Jährigen zu erwarten. Da der psychiatrische Sachverständige aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, wurde das Verfahren nach Verlesung der Antragsschrift vertagt. Ein Urteil soll Anfang Februar gesprochen werden.

