GewässerschutzOberbergs Stauanlagen bleiben ein Dauerbrenner

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Zu sehen ist der Fluss Agger an einem sommerlichen Tag aus der Vogelperspektive.

Auch um die Stauanlage Ohl-Grünscheid ging es in der Anfrage an die Kölner Bezirksregierung.

Zum Betrieb der Stauanlagen an der Agger haben die Grünen im Kölner Regionalrat erneut Fragen vorgelegt. 

Die Stauanlagen an der Agger bleiben für die Bezirksregierung ein Dauerbrenner. Denn die Fraktion der Grünen bringt das Thema im Regionalrat immer wieder aufs Tapet. In der letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel etwa wollten die Grünen von der Bezirksregierung in einer Anfrage wissen, warum die Stauanlagen an der Agger weiterbetrieben werden dürfen, „obwohl bis 2024 wegen Fehlen des Niederschlags-Abfluss-Modells keine verlässliche Einschätzung der Sicherheit für die Bewohner des Aggertals gegeben werden“ könne.

Der zuständige Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung witterte darin offenbar eine Suggestivfrage und stellte in der schriftlichen Antwort klar: „Eine akute Gefährdung liegt bei keiner der Anlagen vor.“ Die Grünen bemängeln seit Jahren, dass nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen „vertieften Überprüfungen“ der Stauanlagen fristgerecht vorgelegt worden sind.

Überprüfungen der oberbergischen Anlagen sind seit 2014 Thema

Tatsächlich hat die Bezirksregierung zwar schon im Jahr 2014 alle Talsperrenbetreiber im Regierungsbezirk Köln aufgefordert, die besagten „vertieften Überprüfungen“ – diese umfassen etwa die Nachweise hinsichtlich Hydrologie, Hydraulik, Geotechnik, Massivbau, Stahlwasserbau – bis Ende 2016 abzuschließen. Doch nicht für alle Anlagen sind diese auch vorgelegt worden.

Hier kommt in der Diskussion das Niederschlags-Abfluss-Modell (NAM) des Aggerverbands ins Spiel, das noch nicht vorliegt und das der Verband wohl auch erst im kommenden Jahr fertigstellen wird. Die Bezirksregierung argumentiert, dass davon ausgegangen werden müsse, dass sich die Bemessungswassermengen reduzieren werden, mit denen zu rechnen ist, wenn der Aggerverband das NAM vorlegt. „Aus diesem Grund habe ich auch bei den Anlagen mit abgeschlossener vertiefter Überprüfung auf die bauliche Ertüchtigung der Staustufen vorerst verzichtet“, schreibt der Sachbearbeiter der Bezirksregierung.

Eine akute Gefährdung liegt bei keiner der Anlagen vor.
aus dem Schreiben der Kölner Bezirksregierung

Daran schließt sich im Prinzip die zweite Frage der Grünen an: Warum habe das NRW-Umweltministerium im Mai 2021 einerseits zugesichert, dass die niedergelegte Stauanlage Ohl-Grünscheid erst wieder in Betrieb gehen dürfe, wenn das NAM in die vertiefte Überprüfung eingeflossen ist, „während andererseits die sich in Betrieb befindlichen Anlagen ohne vertiefte Überprüfung unter Einbeziehung des NAM weiterlaufen können?“

Hintergrund ist ein Schreiben des Ministeriums, in dem es im Mai 2021 hieß, dass sich Ministerium, Bezirksregierung, Aggerverband und die Aggerkraftwerke GmbH & Co. KG als Betreiber hinsichtlich der Anlage Ohl-Grünscheid eben darauf verständigt hätten. Dazu äußert der Zuständige bei der Bezirksregierung in seiner schriftlichen Antwort, in Ohl-Grünscheid seien akute Mängel bei den Bauteilen des Stahlwasserbaus festgestellt worden: „Aus diesem Grund wurde der Abstau der Anlage verfügt.“

Abstau der Anlage in Engelskirchen-Grünscheid verfügt

In dem Zusammenhang sei verfügt worden, dass ein Wiedereinstau erst nach Abschluss der vertieften Überprüfung erfolgen dürfe. „Die Betreiberin hat mir für diese Stauanlage die hydraulischen Nachweise auf Grundlage der derzeit gültigen Bemessungswassermengen vorgelegt. Dieser Nachweis wird derzeit von mir geprüft.“

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