Gummersbach30-jähriger Gummersbacher ist wegen sechsfachen Betrugs verurteilt worden

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Gummersbach – Ein 30-jähriger Gummersbacher ist vom Schöffengericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gemeinschaftlichen sechsfachen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung verurteilt worden. Das Gummersbacher Gericht hielt es für erwiesen, dass der Gummersbacher Handyverträge auf die Namen von Bekannten abgeschlossen, die so erworbenen Smartphones aber behalten und verkauft hat.

Sein mutmaßlicher Mittäter war zum ersten Prozesstermin nicht erschienen, wurde inzwischen aber wegen dieser Sache selbst rechtskräftig verurteilt. Im aktuellen Prozess gab er nun entgegen seiner früheren Aussage bei der Polizei an, mit dem Angeklagten und dessen Ex-Frau die Handyverträge abgeschlossen und die Smartphones zusammen mit dem Angeklagten verkauft zu haben. Er habe den Gewinn an den Angeklagten übergeben und dafür eine Provision bekommen.

Angeklagter nutze Notlage aus

Warum er bei der Polizei widersprüchliche Angaben zur Tatbeteiligung der Ex-Frau machte, begründete er damit, er habe sie schützen wollen. Nun aber werde er die Wahrheit sagen. Ob die Ex-Frau ebenfalls beteiligt war, konnte dennoch nicht geklärt werden.

Am Ende der Verhandlung war es für die Staatsanwältin und das Gericht aber auf alle Fälle zweifelsfrei bewiesen, dass der Angeklagte die finanzielle Notlage seiner Opfer ausgenutzt habe. Anstatt mit ihren Personalausweisen und der EC-Karte wie versprochen einen Kredit zu beschaffen, habe er die Handyverträge abgeschlossen.

Ob der Mittäter den Gewinn aus den Verkäufen tatsächlich an den Angeklagten weitergab, war nicht mehr zu klären. (bs)

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