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HitzewelleWasserentnahmen bleiben in Oberberg weiterhin verboten

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Ein Bach mit wenig Wasser.

Aktuell gibt es überall niedrige Wasserstände.

Das Umweltamt des Oberbergischen Kreises erinnert angesichts der anhaltenden Hitzewelle an die Allgemeinverfügung.

Die Kreisverwaltung nimmt die anhaltende Hitzewelle zum Anlass, an seine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen zu erinnern. Die gilt seit Anfang April und noch bis Ende Oktober für alle Gewässer im Kreisgebiet, also Bäche, Gräben, Flüsse und natürliche Seen.

Bei andauernden Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke steige der Wasserverbrauch deutlich an, heißt es in einer Mitteilung des Oberbergischen Kreises: Pools werden gefüllt, Gärten werden gegossen und Rasenflächen gesprengt. Grundsätzlich seien ein paar Gießkannen voll Wasser für den privaten Bedarf nicht problematisch. Doch führe die Vielzahl der Wasserentnahmen bei Trockenheit und Hitze, etwa mittels elektrischer Pumpen, dazu, dass Bäche, Flüsse und natürliche Seen zusätzlich geschwächt werden.

Vieh darf getränkt werden

Das beeinflusse den Zustand der Gewässer und habe auch ansonsten Folgen für die Natur. Kreisumweltdezernent Frank Herhaus wird in der Mitteilung zitiert: „Das Defizit wirkt sich auch auf Pflanzen und Tiere aus. Gewässer sind nicht nur Lebensraum vieler gefährdeter Fisch- und Insektenarten. Sie sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tierarten.“

Aktuell seien die Wasserstände in den Gewässern im Oberbergischen Kreises sehr niedrig – trotz der Niederschläge im Winter bzw. Frühjahr. Dies sei auch das Ergebnis des konstanten Wassermangels in den vergangenen Jahren, sagt Herhaus. Deswegen habe das Kreisumweltamt die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer   erlassen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Erlaubt seien Wasserentnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper sowie Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh, im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW, sowie das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen, z. B. Eimer oder Gießkannen.

Dass sich die Situation in absehbarer Zeit entspannt, könne Dezernent Herhaus nicht erkennen: „Selbst, wenn es kurzfristig Regen gibt, wird sich die Lage nicht so schnell verbessern. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Gewässer nicht noch zusätzlich belastet werden.“ Er appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Oberbergischen Kreises nachgelesen werden. (r)