Vor GerichtHat eine Polizeimitarbeiterin aus Oberberg das Dienstgeheimnis verletzt?

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Ein Polizeiauto fährt mit Blaulicht zu einem Einsatz (Aufnahme mit Wischeffekt und Langzeitbelichtung).

Eine ehemalige Mitarbeiterin der oberbergischen Kreispolizeibehörde steht aktuell vor Gericht.

In fünf Fällen soll eine ehemalige Mitarbeiterin der oberbergischen Kreispolizeibehörde Polizeigeheimnisse weitergegeben haben.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Kreispolizeibehörde soll zwischen dem 15. Juni 2021 und 25. März 2022 in fünf Fällen Geheimnisse, die ihr als Amtsträgerin anvertraut waren, unbefugt Dritten gegenüber offenbart und dadurch öffentliches Interesse gefährdet haben. Nun musste sich die 51-Jährige dafür vor dem Amtsgericht in Gummersbach verantworten. Neben ihr auf der Anklagebank saß ein 41-Jähriger, der sich wegen des Vorwurfs verantworten musste, die 51-Jährige angestiftet zu haben.

Das Verfahren wurde allerdings vorerst ausgesetzt, weil am Bundesgerichtshof (BGH) aktuell eine mündliche Verhandlung verläuft. In der geht es darum, ob durch die Weitergabe bestimmter vertraulicher Informationen durch einen Amtsträger das Öffentliche Interesse gefährdet ist. Die Verteidigung jedenfalls sieht das in diesem Fall nicht so.

Angeklagte soll Fahrzeughalter an privaten Kontakt weitergegeben haben

Laut Anklage hat der Angeklagte am 15. Juni 2021 per WhatsApp der Angeklagten, mit der er seit einigen Jahren regen Kontakt pflegte, ein amtliches Kennzeichen mitgeteilt, mit der Bitte, eine Personenabfrage über die Halter durchzuführen. Dieser Bitte soll die Angeklagte nachgekommen sein. Bei einem Spaziergang Ende Januar 2022 soll der 41-Jährige gefragt haben, ob sie ihm Informationen bezüglich einer anonymen Anzeige beschaffen könnte. Mit dem Hinweis, solche Informationen unterlägen dem Dienstgeheimnis, habe die 51-Jährige zunächst abgelehnt.

Im Nachhinein habe sie die Informationen dennoch weitergegeben. Der Verteidiger erklärte: „Hierzu gibt es eine Vorgeschichte. Mit dem Mann, gegen den eine anonyme Anzeige erstattet wurde, hatte mein Mandant eine verbale Auseinandersetzung. Zudem ist seine Pflegetochter in die Geschichte involviert und er machte sich Sorgen um sie. Er befürchtete, dass von dem Mann, der bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, für sie eine Gefahr ausgeht.“

Weil seine Frau mutmaßte, der Angeklagte habe die anonyme Anzeige erstattet, wollte er mithilfe der Angeklagten mehr darüber erfahren und sicher gehen, „dass die Polizei auch etwas gegen den Mann tut“, zitierte der Rechtsanwalt seinen Mandanten.

Zudem soll der Angeklagte am 7. und 8. März um eine weitere Personenabfrage durch die Angeklagte über das polizeiliche Auskunftssystem gebeten haben. Ihre Antworten sollen sowohl am 7. und 8. März, als auch am 14. und 28. März gelautet haben, dass keine Informationen vorlägen. „So eine Aussage ist keine Weitergabe von Dienstgeheimnissen“, so der Verteidiger der Angeklagten.

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