Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft hat das Landgericht Köln einen Missbrauchstäter im Internet verurteilt. Der Lindlarer hatte gestanden.
Urteil gefälltKölner Landgericht: Lindlarer (26) degradierte Mädchen zu Objekten

Das Urteil des Landgerichts Köln ist rechtskräftig.
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Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft hat das Landgericht Köln einen Missbrauchstäter im Internet verurteilt. Der 26-jährige Mann aus Lindlar zeigte sich seit Prozessbeginn vollumfänglich geständig und bot in einem besonders schweren Fall ein Schmerzensgeld von 3000 Euro an. Die 23. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Jennifer Otten wies zehn Fälle im Zeitraum Januar 2023 bis August 2025 nach, in denen der Mann fünf Mädchen im Alter von zwölf bis 14 Jahren unter der Androhung, sie öffentlich bloßzustellen, genötigt hatte, ihm Nacktaufnahmen und Videos von sexuellen Handlungen an sich selbst zu schicken.
Die schlimmsten Folgen hat eine Zwölfjährige zu tragen
Zu körperlichen Kontakten kam es zwar nie. Doch war in einem Fall der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, da er ein Opfer zwang, an sich vor laufender Kamera sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die schlimmsten Folgen hat eine Anfang 2023 Zwölfjährige zu tragen, die über die sogenannten Sozialen Medien mit dem Mann in Kontakt trat. Sie fühlte sich damals unwohl im eigenen Körper, was der Täter ausnutzte, indem er zunächst durch Zuspruch das Vertrauen des Mädchens gewann.
Sie haben die Mädchen gedemütigt und zu Objekten degradiert, die nur noch das tun sollten, was Sie möchten.
„Daraus entwickelte sich aus Sicht der Geschädigten eine Art Online-Liebesbeziehung“, beschrieb Richterin Otten die Situation. Im Vordergrund habe für den Mann dabei aber gestanden, Macht über einen Menschen auszuüben, zu einem geringeren Teil die eigene sexuelle Befriedigung. Wenn das Kind seinen Forderungen nicht nachkam, beleidigte er es oder ließ es mit seinen körperlichen und seelischen Schmerzen zeitweise allein. „Sie haben die Mädchen gedemütigt und zu Objekten degradiert, die nur noch das tun sollten, was Sie möchten“, rügte Richterin Otten „mitleidloses und gemeines Verhalten“ gegenüber seinen Opfern.
Er selbst versandte in einigen Fällen pornografische Fotos, wobei nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob es sich um Aufnahmen von ihm selbst oder aus dem Internet handelte. Die meisten Mädchen schafften es nach einiger Zeit, mit Unterstützung ihrer Mütter, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, sodass der Mann im April dieses Jahres verhaftet wurde.
Gutachter hält den Lindlarer für schuldfähig
Der forensische Gutachter Wolfgang Schwachulla bescheinigte dem 26-Jährigen volle Schuldfähigkeit. Pädophile Neigungen wurden verneint. „Sie hätten das alles nicht getan, wenn die Mädchen persönlich Ihnen gegenübergestanden hätten, aber das macht für die Mädchen keinen großen Unterschied“, begründete Richterin Otten das Strafmaß. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass sich einige Kinder älter ausgaben, wenn er das auch hätte überprüfen müssen.
Dem Verurteilten, der aus belasteten familiären Verhältnissen stammt, gab die Kammer mit auf den Weg, die Haftzeit für psychosoziale Therapie und eine Ausbildung zu nutzen, um nicht mehr „billige Selbstbestätigung aus dem Internet“ zu brauchen. Der Angeklagte, sein Strafverteidiger Wolf Dietrich Herkner und die Staatsanwaltschaft verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
