Dem 26-Jährigen wird unter anderem dreifache Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt via Internet vorgeworfen.
SchuldfähigkeitPsychiatrischer Sachverständiger sagt im Missbrauch-Prozess gegen Lindlarer aus

Der Prozess am Kölner Landgericht wird fortgesetzt.
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Im Prozess gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Lindlar, unter anderem wegen dreifacher Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt via Internet sowie Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, hatte ein psychiatrischer Sachverständiger am Mittwoch keinen Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten.
Zur Motivlage führte der Sachverständige aus, dass der Angeklagte seine Opfer – bei ihnen handelt es sich um Mädchen im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren – habe „entwerten und entwürdigen“ wollen, was einer „Machtdemonstration“ gleichkomme. So hätten Bilder mit sexuellen Inhalten, zu deren Anfertigung der Angeklagte seine Opfer genötigt haben soll, nicht der sexuellen Befriedigung gedient.
Darum sei auch eine pädophile Neigung bei dem 26-Jährigen nicht sicher feststellbar, so der Psychiater weiter, der dem Angeklagten dringend eine Psychotherapie ans Herz legte. Nur so könne er einen „gesunden“ Umgang mit seiner Aggressivität – die ihren Ursprung in eigenen Gewalterfahrungen im Elternhaus habe – erlernen.
Konkret wird dem 26-Jährigen in dem Prozess vorgeworfen, zwischen 2023 und August 2025 wiederholt minderjährige Mädchen über sogenannte soziale Netzwerke im Internet kontaktiert zu haben. Nach der Kontaktaufnahme soll er die Mädchen bedrängt und genötigt haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und davon Fotos und Videos anzufertigen.
Als Hacker ausgegeben Dabei soll der Angeklagte aus Lindlar auch psychische Gewalt ausgeübt haben, indem er sich als Hacker ausgab und seinen Opfern wiederholt drohte, kompromittierende Daten über sie zu veröffentlichen, wenn sie nicht täten, was er verlange. Drei Mädchen folgten den Anweisungen. Eines widersetzte sich aber, blockierte den 26-Jährigen und meldete den Vorfall.
Der Prozess am Kölner Landgericht wird fortgesetzt.
