Warum die Schilderungen des Angeklagten keine neuen Erkenntnisse brachten.
Tödlicher Unfall HürthPlädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Etwa 500 Menschen hatten sich nach dem tödlichen Unfall im Juni 2025 an einem Schweigemarsch zur Unfallstelle beteiligt. Bei der Verlesung der Plädoyers im Gerichtssaal wurde am Mittwoch (8. Juli) die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das ist in der Strafprozessordnung vorgesehen, weil der Angeklagte als Jugendlicher gilt.
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Mit der Vernehmung des 21-jährigen Angeklagten ist am Mittwoch (8. Juli) der Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall in Hürth in seine entscheidende Phase getreten. Der Hürther bekräftigte die Darstellung seines Anwalts vom ersten Prozesstag Mitte Mai, dass er die Ampel an der Frechener Straße bei Gelb überfahren haben will und durch einen Blick nach links in die Theresienhöhe abgelenkt gewesen sei.
Als er wieder nach vorne geschaut habe, sei es schon zu spät gewesen. Obwohl er gebremst habe, habe er den Zusammenstoß nicht verhindern können. Zwei Menschen starben: die zehnjährige Schülerin Avin und der Schulbegleiter Luis Paulo Jochim (25). Der Unfallfahrer muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Richter äußerte erhebliche Zweifel
Der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln, Dr. Wolfgang Schorn, äußerte am sechsten Prozesstag erhebliche Zweifel an dessen Schilderung und appellierte an ihn, aus Rücksicht auf die Angehörigen der Unfallopfer reinen Tisch zu machen. "Ich möchte Sie ein Stück weit an der Ehre packen".
Neue Erkenntnisse brachten die Schilderungen des 21-Jährigen gleichwohl nicht. Vielmehr verstrickte er sich in Widersprüchliche. Er bezeichnete seinen Fahrstil als „normal“. Zuvor waren im Gerichtssaal Aufnahmen gezeigt worden, die den Angeklagten und einen weiteren jungen Mann bei einer Tempofahrt auf einer spanischen Autobahn zeigen: Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 120 km/h wies der Tacho 200 km/h aus. Zudem brüsteten sich die beiden Männer auf dem Video damit, dass sie zwei von drei Autos „plattgemacht“ hätten.
Offen bleibt, warum Unfallfahrer einen Dummy ins Gurtschloss steckte
Keine Aussage wollte der Angeklagte auf die Frage des Staatsanwalts machen, wieso er bei der Todesfahrt am 4. Juni 2025 nicht angeschnallt gewesen war und im Verschluss eine Attrappe gesteckt habe. Nicht gewusst haben will er, dass die auf dem 5er BMW montierten Felgen und Distanzscheiben - sie lassen einen Wagen sportlicher erscheinen - vom TÜV hätten abgenommen werden müssen. Richter Schorn zeigte sich ungläubig: „Und das soll ich Ihnen glauben?“

Der Unfallfahrer von Hürth muss sich vor dem Landgericht Köln verantworten.
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Der Angeklagte sagte im Gerichtssaal, er habe an dem Tag die „falsche Entscheidung getroffen“, als er die in seiner Darstellung gelbe Ampel überfahren habe. Ein Gutachter hatte an einem früheren Verhandlungstag dargelegt, dass die Ampel vier Sekunden Rot gezeigt habe, als der BMW die Kreuzung überquerte.
Von der Anwältin einer der Nebenkläger darauf angesprochen, wie er sich fühle, sagte der 21-Jährige, „mein Leben ist nicht mehr lebenswert“. Kontakt zur Familie der zehnjährigen Avin habe er nicht gesucht, weil ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt worden sei und eine zeitlang abends Leute vor seinem Fenster gestanden hätten. Er habe sich bedroht gefühlt, zudem habe ihm sein Anwalt geraten, vor der Hauptverhandlung nicht auf die Familien der Opfer zuzugehen.
Für den Nachmittag werden in Köln die Plädoyers gehalten - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies ist in der Strafprozessordnung so vorgesehen, weil es sich bei dem Angeklagten um einen heute 21-Jährigen handelt, der noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

