Mit Gabel ins Bein gestochenNümbrechter wegen mehreren Körperverletzungen verurteilt

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Symbolbild

Waldbröl – Der Angeklagte gab sich unschuldig: „Glauben Sie, ich könnte einem Mann eineinhalb Minuten lang einen Elektroschocker an den Hals halten, ohne dass die Umstehenden etwas dagegen tun würden?“, fragte der 20-jährige Nümbrechter Dr. Fabian Krapoth, den Vorsitzenden Richter des Schöffengerichts.

Diese Tat konnte ihm dann auch nicht nachgewiesen werden, genauso wie einige andere. Dennoch blieb genug übrig: Der 20-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen zu einer Jugendfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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So soll er etwa seinen Stiefvater, der eine Auseinandersetzung mit anderen Männern in Derschlag schlichten wollte, so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass eine Notoperation nötig wurde. In einem anderen Fall habe er grundlos den Besucher einer Gummersbacher Gaststätte gegen die Schläfe geschlagen und mit dem Fuß ins Gesicht getreten, als er am Boden lag. In einem Drolshagener Restaurant habe er jemandem eine Gabel in den Oberschenkel gestochen.

„Ich gebe zu, wenn ich etwas getan habe. Manche Sachen stimmen aber nicht“, sagte der Angeklagte. Seine Verteidigerin schilderte, dass er als Jugendlicher Opfer eines Überfalls wurde. Daraufhin habe er begonnen, Kraftsport zu machen.

„Ich will nie mehr Opfer sein“

„Ich will nie wieder Opfer sein“, habe ihr Mandant gesagt. Zudem habe er Anabolika konsumiert, die als Nebenwirkung eine Gewaltbereitschaft verursachen würden. Nach den Exzessen habe er Angst vor sich selbst bekommen und sich in die Klinik nach Marienheide begeben, sei aber ohne Diagnose oder Behandlung entlassen worden.

Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe empfahl ein umfassendes Antiaggressionstraining. Der Staatsanwalt beantragte eine Jugendstrafe von 15 Monaten unter Vorbehalt, dazu eine maßvolle Geldauflage. Krapoth erhöhte das Strafmaß, verzichtete aber auf Geldauflagen, da bereits Schadenersatzforderungen von mehr als 8000 Euro im Raum stehen.

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