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Politik reagiertSnackautomat ist in Nümbrecht unerwünscht

3 min
Der umstrittene Snackautomat.

Auch an der Gestaltung der Box stößt sich die Politik.

Die Nümbrechter Politik will, dass die Verkaufskiste für Süßigkeiten und Limonade an einem anderen Ort aufgestellt wird.

Der Snackautomat auf dem Nümbrechter Dorfplatz hat in mehreren Sitzungen für längere Diskussionen gesorgt. Jetzt soll er weg – der Nümbrechter Gemeinderat hat Nägel mit Köpfen gemacht und sich einstimmig bei vier Enthaltungen gegen einen Verbleib am jetzigen Standort neben dem Eiscafé ausgesprochen. Dem privaten Betreiber soll aber zugestanden werden, den Automaten an eine anderer Stelle zu verlegen, nämlich auf das gemeindeeigene Grundstück im Bereich der Gouvieuxstraße, in unmittelbarer Nähe zur Fahrradabstellanlage.

Die Gemeindeverwaltung bekam jetzt den Auftrag, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Automaten vom Dorfplatz zu entfernen und die Verlegung an den neuen Standort – ausdrücklich auf Kosten des Betreibers – umzusetzen.

Ohne vorherige Anfrage und ohne Genehmigung

Hintergrund ist, dass der Automat, der mit dem Spruch „Immer offen – nie geschlossen“ wirbt, vor gut einem Jahr ohne vorherige Anfrage und ohne Genehmigung aufgestellt wurde. Der „stumme Verkäufer“ steht auf privater Fläche. Während der Dorfplatz selbst schon seit den 1980er Jahren als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist, galt dies für kleinere Randbereiche bisher nicht – diese wurden erst im März 2025 „zur Klarstellung“, wie die Verwaltung schreibt, auch noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

Der gesamte Dorfplatz wurde bekanntlich im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts 1.0 neu gestaltet. „Die Eigentümer der Dorfplatzgrundstücke, einschließlich desjenigen mit dem Snackautomaten, haben sich auch vertraglich verpflichtet, die Gestaltung und öffentliche Nutzbarkeit für mindestens 20 Jahre zu erhalten“, schreibt die Verwaltung.

Betreiber schaltet Anwalt ein

„Demnach steht der Snack-Automat auf einer Fläche, die als Teil des öffentlichen Dorfplatzes gilt.“ Für die Aufstellung einer solchen Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach Auffassung der Verwaltung eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die sei – wie gesagt – nicht beantragt worden, soll aber auch nachträglich nicht erteilt werden.

Die Verwaltung begründet das mit dem als ungesund beschriebenen Warenangebot, das der Automat bereithält: Dieses widerspreche dem Leitbild der Gemeinde „Nümbrecht rundum gesund“.

Gestaltung beeinträchtigt städtebauliches Erscheinungsbild

Kritik entzündete sich auch an der farblichen Gestaltung der in Rot- und Pinktönen gehaltenen Gestaltung des übermanngroßen Kastens und an seiner grellen Beleuchtung. Diese beeinträchtige das städtebauliche Gesamterscheinungsbild erheblich. Ein weiterer Punkt, den die Verwaltung vorbringt: Der Automat sorge für „unzulässige Verkehre“, da der Automat oft auch mit dem Auto angefahren werde.

Auf eine erste Aufforderung der Gemeinde, den Snackautomaten zu entfernen, habe der Betreiber zunächst nicht reagiert, später eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt, die eine andere Rechtsauffassung vertrete als die Gemeinde.

Aus der Politik kam der Hinweis, dass die feilgebotenen Waren – Schokoriegel, Energy-Drinks, süße Limonaden, aber auch Vapes (eine Form der E-Zigaretten) – auch leicht andernorts zu bekommen seien. Andere kritisierten im Zusammenhang mit der Snack-Maschine grundsätzlich eine „fürchterliche Entwicklung“.