Vier Monate BewährungWipperfürther greift betrunken Polizist an

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Das Amtsgericht in Wipperfürth.

Das Amtsgericht in Wipperfürth.

Wipperfürth – Drei Promille Alkohol hatte ein 39-Jähriger aus Wipperfürth im Blut, als er im März zur Mittagszeit auf die Hückeswagener Peterstraße urinierte. Dabei wurde er ausgerechnet von einer Streifenwagenbesatzung beobachtet. Vor Gericht gestand der Mann jetzt, sich wegen einer beendeten Beziehung mit einer Flasche Wodka betrunken zu haben.

Vier Monate Haft auf Bewährung verhängte das Strafgericht in dieser Woche. Damit sanktionierte es indes nicht das öffentliche Erleichtern an der Bushaltestelle Klingelnberg, sondern die Randale, die der Mann im Anschluss veranstaltet hatte. „Hochgradig aggressiv und aufgedreht“ sei der Wipperfürther auf die Polizisten losgegangen, nachdem die ihn angesprochen hatten, erinnerte sich ein Kommissar (45), der als Zeuge aussagte. Seine Kollegin (26) entdeckte ein Messer bei dem 39-Jährigen, weshalb die Beamten beschlossen, ihn genauer zu durchsuchen. Schon das passte dem Wipperfürther nicht. Laut Anklage widersetzte er sich körperlich, wand sich auf dem Boden und versuchte beständig, sich gegen das Anlegen von Handschellen zu wehren.

Drei Promille Alkohol im Blut

Nachdem der Mann mit Unterstützung weiterer Polizisten gefesselt und zur Wipperfürther Wache gebracht worden war, drehte er dort noch einmal auf. Den 45-Jährigen, der ihn vor der Gewahrsamszelle durchsuchte, versuchte er mit einem Kopfstoß zu verletzten. Eine später entnommene Blutprobe ergab 2,4 Promille und er wurde positiv auf Cannabis getestet. Zurückgerechnet habe der Wipperfürther an der Hückeswagener Bushaltestelle um die drei Promille gehabt, so das Gericht, das eine durch den Alkohol verminderte Schuldfähigkeit annahm.

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Der Wipperfürther gab an, keinerlei Erinnerung mehr an die Vorfälle zu haben. Nicht einmal die Blutprobe habe er im Gedächtnis behalten. Er entschuldigte sich bei den Polizisten, bevor er wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen verurteilt wurde. In dem versuchten Kopfstoß sah das Gericht zusätzlich einen tätlichen Angriff auf die Beamten. Beim Strafmaß folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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