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ParteiabgabeCDU Oberberg streitet über Zahlungspflicht der Ehrenamtler

Lesezeit 3 Minuten
Politiker sitzen in großer Runde in der Aula des Bielsteiner Schulzentrums.

Ratssitzung in Wiehl: Die meisten politischen Ehrenamtler geben einen Teil der Aufwandsentschädigung an ihre Parteien weiter.

Bis zu 25 Prozent ihres Sitzungsgelds müssen Politiker der CDU an die Partei abführen. Beim Kreisparteitag gab es deshalb eine hitzige Diskussion.

Jedermann soll es sich leisten können, in der Lokalpolitik ehrenamtlich mitzuwirken. Deshalb bekommen die Mandatsträgerinnen und -träger Aufwandsentschädigungen und/oder Sitzungsgelder. Davon wird man nicht reich.   Bei Ratsmitgliedern einer Stadt von der Größe Wiehls beträgt die Entschädigung laut NRW-Landesverordnung monatlich pauschal 320 Euro, was in der Regel keinen hohen Stundenlohn ausmacht angesichts zäher Sitzungen, die auch vor- und nachbereitet werden müssen.

Dennoch erlaubt es das Parteiengesetz, dass die Mandatsträger einen Teil dieses Geldes abführen und ihren Ortsverband über den normalen Mitgliedsbeitrag hinaus mit Sonderzahlungen unterstützen. Dafür finanziert dieser beispielsweise den Wahlkampf. Die Höhe wird in einer Satzung festgelegt. Eine Änderung dieser Satzung hat nun beim CDU-Kreisparteitag in Wiehl für eine außergewöhnlich hitzige Debatte gesorgt. Offenbar, weil es um Grundsätzliches geht.

Kreisvorstand der CDU Oberberg muss Nachlass abnicken

Der CDU-Kreisvorstand hatte vorgeschlagen, dass die Mandatsträger 25 Prozent ihrer Aufwandsentschädigungen abgeben müssen. Dieser Höchstsatz gilt derzeit für Kreistagsmitglieder. Die Mitglieder der oberbergischen Gemeinderäte zahlen überwiegend deutlich weniger. Will ein Ortsverband seinen Ratsmitgliedern aber künftig Nachlass gewähren, muss er sich das vom Kreisvorstand genehmigen lassen.

Larissa Gebser hielt als Vertreterin der Wiehler CDU eine engagierte Gegenrede: Der Beitrag sei viel zu hoch angesetzt. Ein Ortsverband   müsse weiterhin Nachlass gewähren dürfen, ohne dass ihm der Kreisvorstand reinredet.

Der Beifall im Saal für Gebsers Kritik zeigte, dass auch andere Ortsverbände diese Sonderzahlungen lieber eigenverantwortlich regeln wollen. Bei der Abstimmung folgten dennoch nur zwei Gummersbacher Delegierte dem Wiehler Vorschlag.

Oberbergische CDU-Chef verspricht Flexibilität

Zuvor hatte Moritz Müller, obwohl selbst ein Wiehler, sich als Vorsitzender der Antragskommission gegen die Wiehler Initiative ausgesprochen. Der Landesjustiziar habe gemahnt, dass die meisten Kreisverbände die erforderliche Satzungsreform längst umgesetzt hätten und eine oberbergische Sonderreglung unzulässig sei, warnte Müller.

Dr. Carsten Brodesser sah sich als Kreisvorsitzender schließlich gezwungen, den Ortsverbänden zu versprechen, dass sie auch weiterhin flexibel entscheiden dürfen, wie viel Geld sie von ihren Mandatsträgern einnehmen wollen. Die Widerspruchsmöglichkeit des Kreisvorstands sei „nur theoretisch“.

Nach diesem Hinweis zogen die Wiehler ihren Antrag zurück, allerdings, wie Gebser zu Protokoll gab, „nur mit großem Widerwillen“. Zuvor hatte sie kritisiert, dass „Ehrenamt und Zwangsabgabe“   nicht zusammenpassten. Es sei nicht auszuschließen, dass Mandatsträger darum aus der Partei austreten. Sie fühle sich „verschaukelt“, wenn Ehrenamtler stärker belastet würden als Berufspolitiker. Höhere Einnahmen seien für den erfolgreichen Wiehler Ortsverband unnötig.

SPD-Kreisgeschäftsführer Helge Sulfrian teilt auf Anfrage mit, dass die oberbergischen Ortsverbände sich an den 30 Prozent orientieren, die für Mitglieder von Aufsichtsräten gelten. „Aber manche setzen auch bis zu 50 Prozent an, wenn sie es im Wahlkampf mal richtig krachen lassen wollen.“ Für die Sozialdemokraten gilt offenbar erst recht: Die Kommunalpolitik ist ein Zuschussgeschäft.