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Tödliche Verletzungen am SchädelRechtsmedizinerin sagt im Lindlarer Totschlagsprozess aus

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht.

Kurz vor Weihnachten hat am Landgericht Köln der Prozess gegen einen 64-jährigen Mann aus Lindlar begonnen. (Symbolbild)

Eine 63-jährige Frau soll von ihrem Ehemann mit einer Kurzhantelstange erschlagen worden sein. Hinweis: Dieser Text enthält Beschreibungen einer Rechtsmedizinerin, die auf Sie möglicherweise verstörend wirken könnten.

Für Tochter und Sohn von Opfer und Angeklagtem war es ein hartes Programm am Freitag vor dem Kölner Landgericht. Bereits um 9.10 Uhr wurden bei der Einführung des rechtsmedizinischen Gutachtens bereits die ersten, äußerst blutigen Bilder von der Sektion der Leiche der 63-Jährigen per Beamer an die Wand geworfen. Die Frau soll im März vergangenen Jahres von ihrem Ehemann (64), dem Angeklagten im Totschlagsprozess vor dem Landgericht, mit einer Kurzhantelstange erschlagen worden sein.

Richter unterbricht die Schilderung

Als die Rechtsmedizinerin (54) über eine massive Kopfverletzung der Geschädigten sagte, „das ist so fragmentiert, dass man da keinen Schädelknochen mehr sieht“, intervenierte der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer, Peter Koerfers. Er hatte bemerkt, dass die Tochter des Opfers sich sichtlich geschockt die Hände vors Gesicht geschlagen hatte und legte ihr nahe, den Saal lieber zu verlassen. Das mit den Bildern, so Koerfers, „wird nicht schöner“. Die junge Frau nahm den Rat an und verließ den Saal. Ihr Bruder blieb hingegen tapfer sitzen.

Der 64-Jährige ist in dem Prozess angeklagt, am 20. März 2022 seine langjährige Frau mit fünf Schlägen einer Kurzhantelstange im Streit erschlagen zu haben. Der Angeklagte hatte die Tat am zweiten Verhandlungstag eingeräumt. Hintergrund könnte ein Eifersuchtswahn des Angeklagten gewesen sein. Die psychiatrische Sachverständige konnte deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausschließen. Die leitende Oberärztin der Rechtsmedizin an der Kölner Uni berichtete von massiven Schlägen auf den Schädel der 63-Jährigen.

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Dieses massive Verletzungsbild war nicht zu überleben. Dass die Frau noch transportiert wurde, ist bemerkenswert“
Rechtsmedizinerin

Die Kopfschwarte habe aufgrund der Fragmentierung des darunter liegenden Schädelknochens nichts mehr gehabt, woran sie hätte haften können, sagte die Gutachterin. Um die Gewalt zu verdeutlichen, erläuterte die Sachverständige weiter: „Die Schädelhirn-Basis ist einer der stabilsten Knochen an unserem Körper.“ Auch das Gehirn sei schwer geschädigt worden. Es habe diverse Einblutungen in verschiedenen Hirnregionen gegeben. Zudem hatte die 63-Jährige schwere Handverletzungen davongetragen.

Ein Zeichen dafür, dass sie noch versucht hatte, die Schläge mit den bloßen Händen zu parieren. Die Frau hatte nach der Gewalttat noch kurzzeitig gelebt, war von einem Rettungshubschrauber noch in eine Kölner Klinik geflogen worden, wo sie aber wenig später verstarb. Die 54-Jährige war sich aber sicher: „Dieses massive Verletzungsbild war nicht zu überleben. Dass die Frau noch transportiert wurde, ist bemerkenswert“, sagte die Rechtsmedizinerin. Kommenden Mittwoch wird der Prozess mit den Plädoyers fortgesetzt.


Prozess: Kurz vor Weihnachten hat am Landgericht Köln der Prozess gegen einen 64-jährigen Mann aus Lindlar begonnen.

Aktuell: Anfang dieser Woche war der Prozess mit der Aussage einer Sachverständigen fortgesetzt worden. Sie hatte bei dem 64-Jährigen verminderte Schuldfähigkeit wegen krankhafter Eifersucht nicht ausschließen können. Vorwurf: Der Lindlarer soll im März vergangenen Jahres seine 63 Jahre alte Frau getötet haben, anschließend setzte er sich in ein Auto und raste mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum an der Kölner Straße.

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