FinanzamtBislang sind in Wipperfürth 47 Prozent der Grundsteuererklärungen eingegangen

Lesezeit 2 Minuten
Ein Spielzeughaus und die Nachbildung von Euro-Geldscheinen liegen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Am 31. Januar läuft auch in Wipperfürth die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab.

Wegen der Grundsteuerreform sind viele Grundbesitzer und -besitzerinnen nun dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt Wipperfürth bietet Hilfe.

Für die Finanzämter in NRW ist es eine Herkulesaufgabe: Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Grundbesitzer müssen dazu eine Grundsteuererklärung abgeben, doch viele Bürgerinnen und Bürger tun sich damit sehr schwer, es gibt viele Klagen über den großen bürokratischen Aufwand und die komplizierte Erfassung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ab dem 1. Januar 2025 soll die Grundsteuer nach dem neuen Recht erhoben werden.

Grundsteuererklärung Wipperfürth: Frist der Abgabe endet am 31. Januar 2023 

Eva Wochner, die Leiterin des Finanzamts Wipperfürth, weist darauf hin, dass die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung am 31. Januar 2023 abläuft. Sie ruft alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Steuerberater dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben.

Bislang sind landesweit erst 3,2 Millionen Steuererklärungen bei den Finanzbehörden in NRW eingegangen, das entspricht einer Quote von 48 Prozent. Im Einzugsbereich des Wipperfürther Finanzamtes – dazu zählen die Kommunen Wipperfürth, Hückeswagen, Radevormwald und Lindlar – seien bis jetzt rund 17 000 Steuererklärungen eingegangen, teilte die Behörde auf Nachfrage mit. Das entspricht einer Quote von 47 Prozent.

Anfang Dezember 2022 lag diese Zahl noch bei 42 Prozent. Über 90 Prozent dieser Grundsteuererklärungen wurden demnach digital abgegeben. Das Wipperfürther Finanzamt rät, sich in einem ersten Schritt auf der digitalen Info-Plattform zu informieren. Dort gibt es unter anderem Erklär-Videos. Ferner finden sich Check-Listen zu den benötigten Daten und eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen.

Grundsteuererklärung: Finanzamt Wipperfürth steht bei Rückfragen zur Verfügung

Das Finanzamt wirbt dafür, die Grundsteuererklärung digital über das Online-Finanzamt Elster abzugeben. Wer dort kein eigenes Benutzerkonto hat, könne die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben – etwa der erwachsenen Kinder, auch wenn diese schon eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben haben.

Die Finanzämter haben in den vergangenen Monaten Infoschreiben zur Grundsteuererklärung versendet. Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten habe, könne über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen.

Dieser enthalte bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: z. B. die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt. „Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist“, so Wochner. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht.“

Für individuelle Rückfragen ist das Finanzamt Wipperfürth unter 0 22 67/870 1959 telefonisch erreichbar. Bei Fragen zu Elster, zum Beispiel zur Registrierung oder zum Abruf von Bescheinigungen, kann man sich telefonisch unter 02 51/ 934 19 54 informieren. (cor)

KStA abonnieren