Bereits vorbestraftWipperfürther muss wegen Besitzes von Kinderpornografie 25 Monate in Haft

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Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.

Der Mann musste sich vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten und wurde verurteilt.

Fünf der pornografischen Bilder, die bei dem Wipperfürther gefunden wurden, zeigen Mädchen im Alter zwischen drei und sechs Jahren.

Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter Wipperfürther, der derzeit in der JVA Remscheid einsitzt, wurde zu weiteren zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er musste sich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos auf seinem Smartphone verantworten.

Allein die Beschreibung der Bilder, die auf dem Smartphone des Mannes gefunden worden waren, war kaum zu ertragen. Wie die Staatsanwältin berichtete, zeigten fünf Bilder Mädchen zwischen drei und sechs Jahren, acht weitere Mädchen im Alter von etwa 16 Jahren, auf einem war das Mädchen gefesselt. Vier Videos zeigten ein 16-jähriges Mädchen in sexualisierten Posen, ein weiteres ein etwa fünfjähriges Mädchen, an dem sexuelle Handlungen vollzogen wurden.

Anwalt: „Die Neigung ist bekannt, es gibt ja entsprechende Vorverfahren“

Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt verlauten, dass er die Anklagepunkte einräume. „Die Neigung ist bekannt, es gibt ja entsprechende Vorverfahren. Mein Mandant hat auch Kontakt zur psychiatrischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt. Dort wollte man nun den Ausgang dieses Verfahrens abwarten, um zu sehen, welche Form der Therapie möglich und sinnvoll ist“, sagte der Verteidiger. Der Richter wollte wissen, warum das erst jetzt geschehe. „Sie sind doch schon ein Jahr lang dort“, sagte er.

Es habe ein Missverständnis in der Absprache mit der Psychiatrie gegeben, aber jetzt sei es angelaufen, sagte der Angeklagte mit leiser Stimme. Als Zeuge war ein 52-jähriger Polizeibeamter geladen, der die Durchsuchung im August 2022 begleitet hatte. Er konnte keine Angaben zu den Inhalten auf dem Smartphone machen, da die Auswertung in Köln in einer eigenen Abteilung stattfinde.

Angeklagter aus Wipperfürth war schon in Haft

Zur Auswertung konnte der Richter sagen, dass in den insgesamt rund 89.000 Bildern und 835 Videos ansonsten keine strafrechtlich relevanten zu finden gewesen waren. Weiter verwies der Richter auf den Auszug aus dem Bundeszentralregister. Dort waren vier Eintragungen zu finden, allesamt aus dem Bereich Besitz und Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie.

Zuletzt war der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden, die er derzeit absaß. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. „Sie sind voll geständig und offensichtlich um Therapie bemüht, aber es handelt sich um besonders junge Kinder, denen schwerer sexueller Missbrauch angetan wurde – und Sie sind extrem einschlägig vorbestraft“, sagte sie.

Der Rechtsanwalt plädierte für eine milde Strafe, deren Höhe er dem Gericht überließ. Es sei schwierig, seinen Mandanten zu begleiten, um künftige Straftaten zu verhindern. „Die Mittel sind begrenzt. Der Blick muss da ins Strafgesetzbuch gehen“, sagte er. Am Ende standen zwei Jahre und drei Monate.

„Die Taten sind als Verbrechen zu bewerten. Das Gericht sieht ihr Geständnis und die grundsätzliche Bereitschaft zur Therapie. Außerdem ist es absolut gesehen wenig relevantes Bildmaterial“, so der Richter. Aber die Zahl der Vorstrafen sei hoch. „Und irgendwann hilft nichts weiter, als zur Haftstrafe zu greifen. Sie haben die vielen Warnschüsse nicht wahrgenommen.“ 

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