Bergisch GladbachProzess wegen Naziparolen in Whatsapp-Gruppe „Wurst Power“

Lesezeit 2 Minuten
DPA Whatsapp Smartphone

(Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Der Anklagevorwurf, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ klang wüst: Ist da ein Ewig-Vorgestriger mit der Hakenkreuz-Fahne durch die Stadt marschiert? Das nun gerade nicht. Denn zwar war die angeklagte Tat von vorgestriger Gesinnung, sie hat sich aber in einem geschlossenen Raum des Internet, einer Whatsapp-Chatgruppe, zugetragen.

Die von Klaus K. (Name geändert) aus Bergisch Gladbach gegründete Gruppe zeigte nämlich als Gruppenbild ein brennendes Kreuz wie vom Ku-Klux-Klan und davor eine Person mit Nazi-Gruß, der freilich mit dem linken statt mit dem rechten Arm gezeigt wurde.

Whatsapp-Gruppe sei Satire gewesen

Indes wirkte Klaus K. bei seine Auftritt vor Gericht weniger wie ein fanatischer Nazi denn wie ein nicht übermäßig fleißiger Schluffi: 22 Jahre alt, noch bei Muttern wohnend und von Hartz IV lebend. Der junge Mann gab an, er habe vergangenes Jahr eine Gruppe mit dem Namen „Wurst Power“ gegründet. Das sei „Satire“ gewesen.

Mit Nazis habe er nichts zu tun, allerdings seien andere in die Gruppe gekommen und irgendwann hätten Administratoren ihm den Stuhl vor die Tür gesetzt und ihn aus der Gruppe rausgeworfen. Vorher war allerdings bereits in einer westfälischen Kleinstadt ein zwölfjähriger Junge, der in die Gruppe geraten war, in Begleitung seines Onkels zur Polizei gegangen und hatte Anzeige erstattet.

Anzeige wegen sexueller Beleidigung

Eine weitere Anzeige erstattete eine junge Frau, die von Klaus K. im Chat aufs Übelste sexuell beleidigt und beschimpft worden war. „Bei der Frau habe ich mich doch schon entschuldigt“, gab K. vor Gericht an, und sein Anwalt monierte, dass er für diesen zweiten Anklageverwurf keinen Eröffnungsbeschluss bekommen habe.

Nach einigem Hin und Her in Saal 100 des Amtsgerichts schlug Richter Günter Mischke eine Verfahrenseinstellung gegen Buße vor – angesichts der finanziell prekären Lage des Angeklagte 150 Euro. Da widersprach vehement die junge Staatsanwältin: „Das ist zu wenig! Allein schon wegen der Beleidigung.“ Unter 300 Euro gehe gar nichts, „ich hatte eigentlich an mehr gedacht.“

Und so geschah es: Der Gründer der irgendwann von „Wurst Power“ zur White Power umbenannten Whatsapp-Gruppe darf das Bußgeld in sechs Raten zu je 50 Euro abstottern. Das Geld kommt, von Richter Mischke ausgesucht, Amnesty International zugute.

KStA abonnieren