Missbrauchskomplex Bergisch GladbachSexualstraftäter zu dreieinhalb Jahren verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Gerichtsfoto dpa Polizist mit Aufschrift Justiz

Ein Gerichtsprozess (Symbolbild)

Köln/Bergisch Gladbach – Sven K. (33), Dachdecker von Beruf, ist ein Mann wie ein Baum. Doch als Richter Christoph Kaufmann ihn am Donnerstag wegen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie bandenmäßigen Verbreitens in Tateinheit mit Besitz von Kinderpornografie schuldig spricht und zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, hält es ihn nicht auf den Beinen. Noch während der Urteilstenor vorgetragen wird, lässt K. sich in seinen Stuhl fallen, stemmt seine Stirn in die Hände und schüttelt vehement mit dem Kopf.

Nach elf Verhandlungstagen gelangte das Gericht zur Überzeugung, dass K. im Frühjahr 2017 die damals sechsjährige Stieftochter seines Cousins sexuell missbraucht hatte. Drei weitere K. zur Last gelegte Missbräuche des Mädchens konnte das Gericht ihm hingegen nicht nachweisen. Dass die „Dusch-Episode“ einen Schuldspruch nach sich zog, „das haben Sie sich selbst zuzurechnen“, sagte Kaufmann in der anderthalbstündigen Urteilsbegründung an K. gewandt. „Das war dumm von Ihnen“, sagte Kaufmann, der keinen Hehl daraus machte, dass man ihm ansonsten die Tat nicht hätte nachweisen können.

Durch Chatprotokolle entdeckt

Der 33-jährige Bergisch Gladbacher hatte von dem sexuellen Übergriff in einem Chat von Pädosexuellen berichtet. Das Mädchen habe an ihm „herumgespielt“, hatte er geschrieben. Weiter hatte K. bedauert, dass er sich in dem Moment nicht getraut habe, das Mädchen noch massiver zu missbrauchen. Über den Chat war K. schließlich ins Visier der Fahnder geraten, nachdem bei einer Hausdurchsuchung bei Jörg L. (43) aus Bergisch Gladbach Ende Oktober 2019 der Missbrauchskomplex aufgeflogen war. In Chatprotokollen von L., der ebenfalls in dem Pädo-Chat aktiv war, stießen die Ermittler auch auf den 33-Jährigen.

L. war bereits Anfang Oktober zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte unter anderem seine im April 2017 geborene Tochter wiederholt massiv missbraucht.

Schuldspruch und Entlastung

Neben dem Schuldspruch wurde K. von drei weiteren vorgeworfenen Missbräuchen des Mädchens freigesprochen. Gleiches gilt für den Anklagepunkt, demzufolge K. sich in einem Chat zwei elfjährigen Mädchen aus Sachsen-Anhalt gegenüber als 16-Jähriger ausgegeben und sie aufgefordert haben sollte, Nacktbilder mit ihm auszutauschen.

Zwar hatte es im Internet über Whatsapp einen Kontakt zwischen K. und den Mädchen gegeben. Die von den Ermittlern K. zugeordnete Aufforderung mit dem Nacktbilderaustausch, stammte aber wohl von einem Mann aus Halle (Saale). Und bereits während des Gerichtsverfahrens war der Vorwurf des Missbrauchs an seinem Neffen fallen gelassen worden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Am Ende der Urteilsbegründung legte Richter Christoph Kaufmann dem 33-Jährigen dringend nahe, sich einer Therapie zu unterziehen. Nicht allein wegen seiner „pädophilen Störung“, sondern auch sein auffälliges Verhalten gegenüber Frauen – so hatte er laut Zeugen 2014 einer Frau in den Schritt gefasst und auf einer Party 2019 einer Kollegin vor anderen Gästen unvermittelt nach der Brust gegrabscht – bedürfe psychologischer Aufarbeitung. Die lehnt K. bislang aber ab. „Bei der Haltung, die Sie bislang haben, habe ich die Sorge, dass wir uns hier wiedersehen. Und das sollten Sie tunlichst vermeiden“, gab Kaufmann dem 33-Jährigen mit auf den Weg.

KStA abonnieren