Experte bedauert VerlustAbbruch vom historischen Wohnhaus nach der Denkmalprüfung

Lesezeit 2 Minuten
An der Ecke Kempener und Höffenstraße haben Abbrucharbeiten begonnen.

An der Ecke Kempener und Höffenstraße haben Abbrucharbeiten begonnen.

Paffrath – Nach der Entkernung haben die Abbrucharbeiten begonnen. Die Häuser Kempener Straße 42/44 werden bald Geschichte sein. Besonders der Verlust des aus dem Jahre 1901 stammenden Hauses Kempener Straße 42 und der aus dem Jahre 1910 stammenden Scheune wird von manchen Bürgern im Stadtteil Paffrath bedauert. Der Verlust der historischen Bausubstanz ist ein Thema, in allen Stadtteilen. Angeregt hatten Anlieger insbesondere den Erhalt der Fassade mit ihren historisierenden Elementen.

Die Vorderfront des Hauses sei das Besondere, betont der Gladbacher Denkmalexperte Professor Michael Werling. Die übrigen Seiten seien schlicht gehalten. Der Verlust des Hauses schmerze. Ein Fassaden-Erhalt sei nach den der Stadt vorliegenden Bauplänen nicht beabsichtigt, betont Martin Rölen aus der Pressestelle der Stadt.

Neubau muss sich an Umgebung anpassen

Zwischenzeitlich liege für das Grundstück ein Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vor, so Rölen weiter. „Das wird jetzt vom Bauamt geprüft.“ Vorgabe sei die Bauordnung. Demnach muss sich ein Neubau in die Umgebung einpassen. Sollte dem nicht so sein, werde die Stadt keine Baugenehmigung erteilen. Zum Volumen der geplanten Bebauung könne er keine Angaben machen. Das Genehmigungsverfahren sei ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Ein Beschluss des Fachausschusses sei nicht erforderlich.

Haus nicht Denkmalwürdig

Wie der Sprecher betont, sei auch der Abbruch ohne weitere Erlaubnis der Stadt möglich. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt habe das Wohnhaus auf seinen Denkmalwert geprüft, zuvor der Landeskonservator. Ergebnis beider Behörden: Das Haus sei nicht denkmalwürdig gewesen. Im Denkmalpflegeplan der Stadt hatten die Fachautoren Michael Werling und Marianne Vogt-Werling das Ensemble als „denkmalverdächtig“ eingestuft und eine Überprüfung angeregt.

Auch historische Bauakten waren dafür konsultiert worden. Die Experten hatten die Gebäude in ihrer Begutachtung als „erhaltenswert“ eingestuft und ihnen Bedeutung für die Ortshistorie bescheinigt. „Aber wenn die Denkmalbehörden es anders sehen, kann man nichts machen“, bedauert Michael Werling.

KStA abonnieren