Festnahme auf CampingplatzNeuer Fall von Missbrauch - Spur führt nach Rösrath

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Rösrath/Solingen – Weil er im Verdacht steht, seine mittlerweile zwölfjährige Tochter missbraucht zu haben, ist ein 38-jähriger Mann aus Solingen nach Informationen dieser Zeitung am Dienstagabend auf dem Campingplatz eines Naturisten-Geländes in Rösrath-Kleineichen festgenommen worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal bestätigten, war der Familienvater ins Visier der Ermittler geraten, nachdem Experten des Bundeskriminalamtes im Oktober 2019 ein kinderpornografisches Bild im Internet entdeckt hatten.

Eine Identifizierung war zwar laut Polizei nicht möglich gewesen, die weiteren Ermittlungen hätten aber zur Anschrift des Solingers geführt.

Fotos begründeten Verdacht

Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Ermittler mehrere Datenträger und stellten sie sicher. Bei der Auswertung des Materials stießen die Ermittler laut Staatsanwaltschaft am Dienstag auf ein Foto, das den „Verdacht des sexuellen Missbrauchs der inzwischen zwölf Jahre alten Tochter des 38-Jährigen begründet“.

Wie die BKA-Ermittler herausfanden, hielt sich der Tatverdächtige aktuell mit seiner Ehefrau und den beiden gemeinsamen Kindern, der zwölfjährigen Tochter und einem neun Jahre alten Sohn, auf dem Campingplatzgelände am Rande des Königsforstes auf.

Die Kinder sind in der Obhut des Jugendamtes

Einsatzkräfte der rheinisch-bergischen Kreispolizei trafen die Familie auf dem Platz des gut abgeschirmten Naturisten-Geländes an. „Die Kinder wurden über die entsprechend zuständigen Jugendämter in Obhut genommen“, so ein Polizeisprecher. Anschließend untersuchten Ermittler akribisch den Campingplatz, der dazu von der örtlichen Feuerwehr ausgeleuchtet wurde. Sogar Steinplatten des Wohnwageneinstellplatzes wurden angehoben, das Auto sowie der Campingwagen der Familie sichergestellt.

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Der Beschuldigte wurde am Mittwochmorgen von Rösrath nach Wuppertal überführt, seine ebenfalls beschuldigte Ehefrau nach der Vernehmung entlassen. Dem Beschuldigten drohe für den Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, so Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung. Die Ermittlungen dauern an.

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