Neue Landesvorgaben im BaurechtFreie Wähler fürchten in Gladbach Chaos im Baurecht

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Neue Vorgaben im Baurecht könnten Planungsvorhaben erleichtern.

Neue Vorgaben im Baurecht könnten Planungsvorhaben erleichtern.

Bergisch Gladbach – Für Kommunen, die unter einem angespannten Wohnungsmarkt leiden, bereitet das Land aktuell einige Veränderungen vor. So könnten sie bei Bauanträgen Abweichungen von den Vorgaben der Bebauungspläne erlauben oder auch für Brachgrundstücke Baugebote erlassen; auch eine Erweiterung des kommunalen Vorkaufsrechts auf Brachflächen und unbebaute Grundstücke könnte für die Krisen-Städte kommen.

Das alles ist noch Zukunftsmusik, doch die Kreisstadt liegt nach Prüfung des Landes in einer möglichen „Gebietskulisse“, die die Anwendung dieser Instrumente erlauben könnte.

Zustimmung von Migenda

Im Planungsausschuss stützte der Beigeordnete Ragnar Migenda jetzt die Linie des Landes, und so hatte er es vorab auch in einer Stellungnahme der Verwaltung ans Land formuliert. Die Stadt könnte mit den Veränderungen erweiterte Spielräume an die Hand bekommen, die Ideen des Landes begrüße Gladbach ausdrücklich.

Ragnar Migenda

Ragnar Migenda

In der Runde der Planungspolitiker ließ sich Migenda die Stellungnahme von der Politik absegnen. Die Vertreter von CDU, Grünen, SPD, FDP und Bergischer Mitte stimmten dafür. Wilfried Förster von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) zeigte sich zurückhaltend und enthielt sich, wie zuletzt auch beim Wachendorff-Bauprojekt (da enthielt er sich auch).

Verwaltung soll erklären

Die Verwaltung solle darlegen, was damit eigentlich alles „im Rahmen der Möglichkeiten“ gebaut werden könnte. Der Politiker befürchtete ausufernden Wildwuchs: „Beschränkungen für den Bauträger gibt es dann nicht mehr.“ Migenda beschwichtigte umgehend. Tür und Tor für Investoren werde damit nicht geöffnet.

Betroffene Kommunen

Landesvorgaben

Von der geplanten Änderung der Landesvorgaben wäre nicht nur die Kreisstadt betroffen. Aus Rhein-Berg benennt das Land auch Rösrath, Overath, Odenthal, Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen für die „Gebietskulisse“ mit besonderem Planungsrecht. Die Gemeinde Kürten steht als einzige der Rhein-Berg-Kommunen nicht auf der Liste. (cbt)

Jeder Antrag für ein neues Bauprojekt werde wie bisher im Einzelfall geprüft von der Stadt, sagte er. Der Beigeordnete erinnerte an den Mangel an geförderten Wohnungen, den es seit Jahren in Bergisch Gladbach gebe. In den vergangenen sechs Jahren seien nur 108 geförderte Wohnungen gebaut worden, viel zu wenig angesichts der steigenden Nachfrage. Der Beigeordnete versicherte, dass die Politik weiterhin beraten und abstimmen müsse über die Vorhaben.

Stellungnahme aus der SPD

Wildwuchs beim Bauen wies auch Corvin Kochan (SPD) zurück. Er verstehe die Regel so: „Das kann man tun, muss man aber nicht.“ Ein „städteplanerisches Ermessen“ gebe es weiterhin, betonte er. Den Vertreter der Freien Wählergemeinschaft beruhigten die Wortbeiträge nicht. „Dann gibt es keine Beschränkungen mehr“, wiederholte er seine Befürchtungen.

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