Pistole in der Wohnung verstecktHaft, Buße und Standpauke für Bergisch Gladbacher

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Symbolbild

Bergisch Gladbach – Wegen illegalen Waffenbesitzes hat der Bergisch Gladbacher Strafrichter Reinhard Bohn einen dreifachen Familienvater aus Bergisch Gladbach zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem musste sich der verurteilte Endvierziger eine außergewöhnlich deutlich formulierte Standpauke des ansonsten eher ruhig und besonnen sprechenden Richters anhören.

In Fall von Ahmed G. (Name geändert) wirkte Richter Bohn dagegen stinksauer. Zu Prozessbeginn hatte der Familienvater über seinen Verteidiger erklären lasen, er sei ein Polizeiopfer. Bei einer Hausdurchsuchung sei die „Browning“-Pistole mitsamt Magazin und sieben Patronen in einem Versteck in der Wohnung gefunden worden, doch die Eigentumsverhältnisse seien unklar gewesen.

Angeklagter beschuldigt Kripo-Mann

In einem nachfolgenden Telefonat wegen der Waffe habe ihn dann ein Hauptkommissar extrem unter Druck gesetzt, ihn getäuscht und ihm gedroht, er werde vorbeikommen und höchstpersönlich vor Frau und Kindern in der Wohnung eine DNA-Probe entnehmen, um Ahmed G. den Waffenbesitz nachzuweisen.

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Deswegen, so der Verteidiger, dürften ein Dienstvermerk des Polizisten und seine Aussage nicht im Prozess verwertet werden. Richter und Staatsanwältin ließen sich durch den Versuch indes nicht beeindrucken. Der erfahrene Beamte durfte aussagen: dass ihm nämlich der Familienvater bei dem Telefonat ins Wort gefallen sei und gestanden habe, die „Waffe sei ihm“.

Richter wünscht "viel Glück"

Im Urteil ging Bohn um zwei Monate über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. Er packte noch eine 500-Euro-Geldauflage für den achtfach vorbestraften Hartz-4-Empfänger drauf - und wünschte ihm, anscheinend sarkastisch, „viel Glück“ bei dem Versuch, nicht jedes Jahr neue Strafen einzusammeln.

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