Mit Bademantel-Gürtel gewürgtEhefrau muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

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Gefängnis Symbolbild

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Bergisch Gladbach – Eine 35-jährige Bergisch Gladbacherin muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Frau, Mutter von drei Kindern, hatte nach Überzeugung des Bensberger Schöffengerichts im Dezember vergangenen Jahres ihren untreuen Ehemann mit dem Gürtel ihres Frottee-Bademantels gewürgt und schwer verletzt. Das Gericht verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung.

Da Freiheitsstrafen nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden können, wenn sie maximal zwei Jahre betragen, kommt die Frau hinter Gitter, sofern die Berufungsinstanz kein milderes Urteil verhängt. Ihre beiden elf und sieben Jahre alten Töchter leben jetzt in einem Kinderheim, die zwei Monate vor der Gewalttat als Frühchen geborene kleine Schwester bei Adoptiveltern.

Geliebte (18) auch schwanger

Der Gewalttat gegen den zwei Jahre älteren Ehemann am 9. Dezember 2019 waren extreme Demütigungen vorangegangen, wie die Hauptverhandlung nach Angaben einer Gerichtssprecherin ergab. Die Ehe von Irina und Alexander (Namen geändert), zweier unabhängig voneinander in jungen Jahren von Russland nach Deutschland gekommener Gladbacher, war schon länger schwierig und mit seelischen Verletzungen verbunden gewesen. Der Mitt-Dreißiger betrog seine Ehefrau mit einer 18-Jährigen.

Zuletzt übernachtete der in einer Bäckerei arbeitende Ehemann abwechselnd bei seiner Ehefrau, bei seiner jungen Freundin und bei der eigenen Mutter. Die Situation eskalierte, als nicht nur die als Putzfrau arbeitende Ehefrau, sondern auch die junge Freundin von dem Mann schwanger wurde.

Irina und Alexander verständigten sich darauf, dass das gemeinsame dritte Kind nach der Geburt zur Adoption frei gegeben werden sollte. An dem Dezembertag, der mit der beinahe tödlichen Auseinandersetzung endete, stritten die beiden um Adoptionsunterlagen, die Alexander nach der Überzeugung von Irina an sich genommen hatte. Während die beiden in der gemeinsamen Wohnung zankten, stritt sich der Mann parallel via Whatsapp mit seiner jungen Freundin.

Er hob den Hals für sie an

Irina nahm ihm das Smartphone ab, ging damit ins Badezimmer und schloss sich ein. Alexander folgte ihr, trat die Tür ein, holte sich das Handy zurück und legte sich damit wieder aufs Bett. Als Irina schließlich mit ihrem rosafarbenen Frottee-Gürtel auf ihn zukam, hob er sogar noch den Hals für sie an: „Du traust dich ja doch nicht.“ Doch Irina legte die Schlinge um seinen Hals und strangulierte ihn so stark, dass er zeitweise das Bewusstsein verlor und Blut aus Augen und Ohren austrat.

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Doch schließlich ließ Irina von ihm ab: Ihren untreuen Ehemann töten, das wollte sie doch nicht. Sie bot ihm an, einen Krankenwagen zu rufen, was er aber ablehnte. Später begab er sich selbst mit seinen zutiefst blutunterlaufenen Augen ins Krankenhaus, von wo aus die Polizei eingeschaltet wurde.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigerin zwei Jahre mit Bewährung.

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