Drei Jahre nach Rappenhohn-DealBebauungsplan in Overrath überraschend zurückgezogen

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Das Geschäft mit den Rappenhohn-Grundstücken sorgt weiterhin für Aufregung in der Overather Politik.

Das Geschäft mit den Rappenhohn-Grundstücken sorgt weiterhin für Aufregung in der Overather Politik.

Overath – Knapp drei Jahre nach dem Rappenhohn-Deal ist die Stadt Overath von dem umstrittenen Kompensationsgeschäft wieder eingeholt worden. In der jüngsten Ratssitzung zog die Stadtverwaltung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Hagen“ überraschend wieder zurück. Eine Begründung gab sie dafür in der Sitzung nicht.

Auf Nachfrage dieser Zeitung sagte der neue Bau-Beigeordnete Thorsten Steinwartz (CDU), er habe dieses Vorgehen dem Verwaltungsvorstand vorgeschlagen, weil er noch einige Fragen prüfen wolle. Der Verwaltungsvorstand sei dem Vorschlag gefolgt, die Fraktionsvorsitzenden seien vorab informiert worden. Jurist Steinwartz sagte weiter, dass die Grünen in den jüngsten Sitzungen von Bauausschuss und Hauptausschuss Bedenken vorgetragen hätten, die er nun untersuchen werde.

Wortgefecht zwischen Bartel und Weigt

Im Bauausschuss vom 28. April hatte sich Grünen-Ratsherr Gerhard Bartel ein Wortgefecht mit Bürgermeister Jörg Weigt (SPD) geliefert. Es ging darum, dass die Stadt im Sommer 2017 via Dringlichkeitsbeschluss einen Deal mit dem damaligen Eigentümer der Rappenhohn-Flächen vereinbart hatte: Der Landwirt sollte der Stadt 8000 Quadratmeter Fläche westlich der bebauten Ortslage verkaufen. Dafür wollte die Stadt nicht nur einen Kaufpreis zahlen, sondern ihm an anderer Stelle Baurecht verschaffen, damit er dort ein Wohnhaus bauen könne. Dieser kleine Extra-Bebauungsplan „Im Hagen“ ist jetzt erst einmal angehalten worden.

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Grünen-Politiker Bartel hatte im Ausschuss die Kritik wiederholt und gesagt, es sei nicht rechtens, ein Baurecht vertraglich zuzusichern, bevor das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans abgeschlossen sei. In der Sitzung konnten sich die Grünen aber nicht gegen Bürgermeister Weigt und die übrigen Fraktionen durchsetzen, die dem Satzungsbeschluss zustimmten.

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