Spur führte nach OverathMutmaßlicher Kindesentführer steht im September vor Gericht

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Weil er seinen Sohn entführt haben soll, steht ein Mann im September in Pforzheim vor Gericht.

Weil er seinen Sohn entführt haben soll, steht ein Mann im September in Pforzheim vor Gericht.

Overath/Pforzheim – Nach der mutmaßlichen Entführung seines Sohnes steht ein Mann Ende September vor Gericht. Die Mutter hatte ihr Kind über die Weihnachtsfeiertage gemeinsam mit dem Vater in Overath im Rheinisch-Bergischen Kreis vermutet. Doch der 50-Jährige soll mit seinem Sohn nach Panama gereist sein. Am vereinbarten Treffpunkt mit der Mutter zur Übergabe des Kindes war nicht erschienen. 

Verhandelt werden soll am 27. September vor dem Schöffengericht, wie das Amtsgericht Pforzheim am Donnerstag mitteilte. Ein Reservetermin sei für Oktober vorgesehen.

Medienberichte über Spur nach Overath

Der Vorwurf lautet Entziehung Minderjähriger. Mirko Heim von der Staatsanwaltschaft sagte den „Badischen Neuesten Nachrichten“ (Donnerstag), dass dem Angeklagten nach Einschätzung der Behörde nicht mehr als vier Jahre Haft drohen. „Meine Hoffnung ist, dass wir den Jungen nicht als Zeugen brauchen.“

Der 50-Jährige soll seinen bei der Mutter in Mühlacker nahe Pforzheim lebenden Sohn Ende 2021 entführt haben. Früheren Medienberichten zufolge war der Zehnjährige über Weihnachten beim Vater in Overath. Dort soll die Lebensgefährtin des Vaters wohnen.

Ablehnung der Corona-Schutzimpfung als mögliches Motiv

Als die Mutter den Sohn am 2. Januar abholen wollte, wartete sie vergeblich an einem vereinbarten Treffpunkt in Köln.

Angebliches Motiv des gebürtigen Belgiers soll den Berichten zufolge sein, dass er als Impfgegner nicht gewollt habe, dass sein Sohn gegen Corona geimpft werde.

Mutter suchte in Panama nach ihrem Sohn

Nach dem Verdächtigen war mit internationalem Haftbefehl gefahndet worden. Die Mutter reiste selbst nach Panama, um nach dem Kind zu suchen. Der Junge ist seit Anfang Februar wieder in der Obhut der Frau.

Panama lieferte den Vater nach Deutschland aus, wo er in Untersuchungshaft kam. Er hatte nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft bislang zu den Vorwürfen geschwiegen.

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Sollte das Amtsgericht im Laufe des Verfahrens zu der Einschätzung kommen, dass ein höheres Strafmaß wahrscheinlich ist, müsste der Fall an das Landgericht Karlsruhe abgegeben werden. Laut Strafgesetzbuch stehen auf Kindesentziehung bis zu zehn Jahre Haft. (dpa/cba)

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