Rhein-Berg informiertAlte Führerscheine laufen bald ab

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Kurz vor dem Verfallsdatum stehen nicht nur graue, sondern auch rosafarbene Führerscheine. Je nach Alter des Besitzers müssten sie im Januar umgetauscht werden, mahnt die Kreisverwaltung.

Kurz vor dem Verfallsdatum stehen nicht nur graue, sondern auch rosafarbene Führerscheine. Je nach Alter des Besitzers müssten sie im Januar umgetauscht werden, mahnt die Kreisverwaltung.

Rhein-Berg – Golden Oldies, aufgepasst: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss sehr bald seinen alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Darauf hat jetzt die Kreisverwaltung aufmerksam gemacht.

Wer wann mit dem Umtauschen dran ist, hängt vor allem vom Geburtsjahr des Fahrenden und vom Material des Führerscheins – einerseits Plastikkarte, andererseits grauer oder rosafarbener Papier-„Lappen“ – ab. Oder im Amtsdeutsch: „Die Staffelung der Umtauschfristen richtet sich danach, ob ein Karten- oder ein grauer beziehungsweise rosa Papierführerschein umgetauscht werden muss.“

Mittwoch kommender Woche als erster Stichtag

Erster Stichtag ist der 19. Januar 2022, also Mittwoch nächster Woche. Bis zu diesem Tag müssen Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen ihre amtlichen „Fahrausweise“ umtauschen, wenn sie zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählen. Wer dagegen vor 1953 geboren ist, darf sich in Abwandlung eines Helmut-Kohl-Zitats freuen, und zwar über die „Gnade der frühen Geburt“: Er oder sie muss den Führerschein nämlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, egal ob Papier oder Pappe. Darauf dürften die meisten der dann ja bereits mindestens 80 Jahre alten Führerschein-Besitzenden aber wohl freiwillig verzichten.

Für die Papierführerscheine gibt es weitere Stichtage: Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre „Lappen“ bis 19. Januar 2023 umtauschen, die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind genau ein Jahr später dran, im Januar 2024, und die Geburtsjahrgänge 1971 und später sind im Januar 2025 an der Reihe.

Kartenführerscheine sind etwas später dran

Wer dagegen einen Kartenführerschein hat, ist ab 2026 dran. Hier ist nicht das Geburtsdatum wichtig, sondern das Ausstellungsdatum. Kartenführerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden, Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 sind Anfang 2027 dran, Kartenführerscheine von 2005 bis 2007 im Januar 2028 .

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Danach geht es jahrgangsweise weiter, zum Ausstellungsjahr werden 21 Jahre hinzugerechnet: 2008er-Lizenzen werden 2029 fällig, 2009er im Jahre 2030.... Insgesamt müssen bis 2033 rund 150.000 Führerschein-Besitzer ihre Dokumente umtauschen. Die Pressestelle der Kreisverwaltung: „Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht.“ Damit aber nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden müssten, gebe es die Staffelung. Die neuen Führerscheine laufen nach 15 Jahren ab. Darum sei ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist nicht ratsam. Frühestens im Sommer des Vorjahres solle ein Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim Kreis.

Hinweis: In einer vorigen Version des Textes war nicht klar geworden, dass die Schonfrist bis 2033 für alle Führerscheinbesitzer mit Geburtsjahrgang 1952 oder früher gilt. Wir haben das korrigiert,

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