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Bergisch GladbachDer Integrationsrat steht zur Wahl

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Ein Schild mit der Aufschrift Wahllokal liegt auf einer Wahlurne.

In Bergisch Gladbach wird am 14. September zeitgleich zur Kommunalwahl der Integrationsrat gewählt. 

Redouan Tollih, aktueller Vorsitzender des Integrationsrates, wünscht sich, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund ihre Stimme abgeben.

Am 14. September finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt – zeitgleich wird auch der Integrationsrat der Stadt Bergisch Gladbach gewählt. Redouan Tollih, aktueller Vorsitzender des Integrationsrats, wirbt in einer Pressemitteilung dafür, dass sich Migranten und Migrantinnen an der Wahl beteiligen.

Gerade mit Blick auf die gestiegene Zahl der Wahlberechtigten sei 2015 – darunter viele Eingebürgerte, Geflüchtete oder Zugezogene aus EU-Staaten – sei die Wahl zum Integrationsrat eine wichtige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt mitzubestimmen. In Bergisch Gladbach sind fast 20.000 Menschen wahlberechtigt.

Das städtische Wahlbüro hat seine Arbeit aufgenommen

Wer am 14. September nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder möchte, kann ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen. Wie die Stadt mitteilt, werden jedem Wahlberechtigten bis zum 24. August die Wahlbenachrichtigungen per Post zugeschickt. Wer bis dahin die Unterlagen nicht erhalten haben sollte, möge sich an das Wahlbüro wenden (02202/142888), das mit Rat und Tat unterstütze.

Wählen kann nur, wer in das Wahlverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis registriert sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Verzeichnis eintragen lassen.

Briefwahl kann bereits jetzt online beantragt werden

Aber bereits jetzt können die Anträge zur Briefwahl online beantragt werden. Der Link ist auf der städtischen Homepage hinterlegt (www.bergischgladbach.de). Eine Beantragung ist zudem über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung möglich. Eine Alternative ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und an das Wahlbüro zuschicken: Scheidbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach.

Wähler, denen der Postweg zu lange dauert, können ihre Stimme auch im städtischen Direktwahlbüro im ehemaligen Verwaltungsgebäude auf dem Zanders-Gelände abgeben. Es öffnet am Montag, 18. August. Die Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 15 Uhr. Letztmalig öffnet das Direktwahlbüro am Freitag, 12. September, es schließt an diesem Tag um 15 Uhr. Für eine Direktwahl muss ein Personalausweis oder ein Pass vorgelegt werden.

Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt dürfen wählen

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit einer internationalen Familiengeschichte, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Darunter Ausländerinnen und Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt, zum Beispiel nicht deutsche EU-Bürger, eingebürgerte Personen, Kinder ausländischer Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, Spätaussiedler sowie Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus muss sich die Person am Wahltag mindestens seit einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Geburtstag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Beispiele für die Arbeit des Integrationsrates sind die Errichtung des Mahnmals „10 + 1 Bäume“ für die Opfer der rechtsextremen Terrorgruppe NSU auf dem Quirlsberg, die Einführung von Einbürgerungsfeiern oder die Gründung des Bündnisses für Rassismus und Vielfalt, das heute schon 35 Initiativen umfasst. Tollih, der erneut zur Wahl als Vorsitzender antreten möchte, sagte kürzlich im Interview: „Ich hoffe, dass die Menschen sich zahlreich an der Integrationswahl beteiligen.“


Parken am Direktwahlbüro

Aufgrund der begrenzten Parkplatzkapazitäten am Zanders-Areal empfiehlt die Stadt, einen der umliegenden öffentlichen Parkplätze zu nutzen, oder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV anzureisen, um das Direktwahlbüro aufzusuchen. Das Parken im Wendehammer der Zufahrt zum Gelände, auf vermieteten (privaten) Parkplätzen oder auf dem für Autoverkehr gesperrten Zanders-Areal selbst ist untersagt. (ub)