RegionalplanKampf um knappe Bauflächen in Bergisch Gladbach ist beendet

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Aussicht auf das Gelände für ein potenzielles interkommunales Gewerbegebiet in Kürten-Spitze.

Bergisch Gladbach – Der Stadtrat hat die Liste der Grundstücke beschlossen, die aus Sicht der Stadt als potenzielles Bauland für Wohnen und Gewerbe in den neuen Regionalplan Köln eingetragen werden sollen. In der Sitzung flammte die Debatte um die richtige Strategie noch einmal auf, wurde dann aber auf Antrag der FDP abgebrochen, mit der Begründung „wir drehen uns im Kreis.“

Das Ampel-Bündnis aus Grünen, SPD und FDP setzte sich in den strittigen Punkten mit ihrer Stimmen-Mehrheit durch. Demnach sollen die drei klimarelevanten sogenannten weißen Flächen im Außenbereich nicht für den Siedlungsbau freigegeben werden: Es handelt sich um die beiden Grünzüge am Weidenbuscher Weg in Katterbach-Lubusch und an der Alten Wipperfürther Straße in Hebborn sowie um den landwirtschaftlich geprägten Freiraum in Hebborn. Vom Tisch ist auch die Erweiterungsfläche für die Firma Krüger im Gewerbegebiet Zinkhütte. Bei diesen Punkten hatte die Ampel die Freien Wähler auf ihrer Seite.

Gewerbegebiet in Spitze bleibt eine Option

Das Areal entlang der Autobahn 4 soll gegen das Votum der Opposition als potenzielles Gewerbegebiet in den Regionalplan aufgenommen werden. Allerdings mit dem Zusatz, „in dieser Wahlperiode keine planungsrechtlichen Schritte vorzunehmen.“ Ebenso will die Stadt sich die Option erhalten, ein interkommunales Gewerbegebiet in Kürten-Spitze auszuweisen.

Außerdem schlägt die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme vor, die Planungen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 über Schildgen bis Odenthal mit in die zeichnerischen Festlegungen aufzunehmen. Auf die gleiche Weise, ohne räumliche Konkretisierung, sollen Planungen zur Verlängerung der  Linien 3 und 18 bis Bergisch Gladbach aufgenommen werden. Die Stadtbahnen fahren bislang nur bis Köln-Thielenbruch.

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Der neue Regionalplan Köln als übergeordnetes Planwerk für alle Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln gilt bis zum Jahr 2043. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahme der Kommunen endete am 31. August. Abschließend entscheidet nun der Regionalrat über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken.  

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