Kontrolle in Gladbacher NagelstudiosDrei Vietnamesinnen droht Abschiebung

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Insgesamt sechs Gladbacher Nagelstudios kontrollierte der Zoll am Mittwoch. In dem hier gezeigten war alles okay.

Insgesamt sechs Gladbacher Nagelstudios kontrollierte der Zoll am Mittwoch. In dem hier gezeigten war alles okay.

Bergisch Gladbach – Nach ihrer Festnahme durch Zoll und Ausländerbehörde am Mittwoch müssen drei illegal in Bergisch Gladbach lebende und arbeitende Vietnamesinnen im Alter von 20, 21 und 39 Jahren damit rechnen, das Land wieder verlassen zu müssen. Die älteste der Frauen sei den Behörden bereits bekannt; ihr sei eine Frist bis zum 11. Juni gesetzt worden, in der sie das Land zu verlassen habe, sagte Kreissprecherin Hannah Weisgerber am Freitag.

Vor einer Abschiebung erst einmal geschützt ist dagegen die jüngste der drei Frauen: Sie ist schwanger. Der 21-jährigen Frau droht wiederum ein zusätzliches Verfahren, weil sie einen deutschen Ausweis vorgezeigt hatte, der gar nicht ihr gehört, wie eine technikgestützter Vergleich von Passfoto und Person ergab.

Insgesamt sechs Nagelstudios kontrolliert

Am Mittwoch hatten zwei Teams der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls insgesamt sechs Nagelstudios in Gladbach kontrolliert, nachdem die Kontrolleure am Vortag bereits in Köln und Siegburg tätig geworden waren. Unterstützt wurden sie laut Kreisverwaltung von jeweils zwei Mitarbeitenden der Ausländerbehörde. In vier der sechs Studios, darunter eins in der Rhein-Berg-Galerie, gab es nichts zu beanstanden.

Dagegen gingen den Zöllnerinnen und Zöllnern in einem Studio in der Gladbacher Fußgängerzone zwei Frauen und in einem weiteren Studio eine Frau ohne legale Papiere ins Netz. Sie wurden zunächst festgenommen und mussten unter anderem ihre Personalien, ihr Alter und ihre Staatsangehörigkeit angeben. Anschließend wurden sie wieder auf freien Fuß gesetzt. Um die Frauen kümmert sich nun die Ausländerbehörde, um ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sie womöglich zu Hungerlöhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 9,50 Euro beschäftigt haben, die Abteilung FKS des Zolls.

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Wie es mit den Frauen konkret weitergeht, ist offen: „Sie werden zunächst angehört“, sagte Kreissprecherin Weisgerber am Freitag. Sollten sie einer dann ergehenden Aufforderung zur Ausreise nicht nachkommen, bedeutet das aber nicht automatisch Abschiebehaft. Denn dafür bedarf es gültiger Papiere, die zunächst beschafft werden müssen. Und gerade im Fall von Vietnam kann das nach der Erfahrung der Behörden länger dauern als die maximal drei Monate, die Menschen, die sonst nichts verbrochen haben, in Abschiebehaft gesteckt werden dürfen.

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