Aufsichtsbehörde des Kreises weist Kritik an den Planungen zum Umbau der Altenberger-Dom-Straße zurück. IG Schildgen will das nicht so stehen lassen.
BeschwerdeKommunalaufsicht sieht keine Rechtswidrigkeiten bei Planungen in Bergisch Gladbach

Die Animation zeigt, wie die Altenberger-Dom-Straße nach der Modernisierung aussehen soll.
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Die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises hat die Beschwerde der IG Schildgen zurückgewiesen. Die Stadtverwaltung habe bei den Planungen zum Umbau der Altenberger-Dom-Straße nicht gegen Gesetze verstoßen. Das juristische Nachspiel ist damit aber noch nicht beendet. Die IG Schildgen will das so nicht stehen lassen.
Bei der städtischen Planung zum Umbau der Altenberger-Dom-Straße liege kein planungsrechtlicher Fehler vor, zu dieser Einschätzung sei die Aufsichtsbehörde, „nach umfassender Prüfung, unter Hinzuziehung von Fachleuten gekommen“, erläutert Birgit Bär, Pressesprecherin des Rheinisch-Bergischen Kreises. Damit bekommt die Stadt Unterstützung von übergeordneter Stelle.
IG Schildgen moniert einen aus ihrer Sicht gravierenden Verfahrensfehler
Im Namen der IG Schildgen, Zusammenschluss der Geschäftsleute, hatte Friedhelm Schlaghecken als Anwohner und Betreiber eines Stands auf dem Wochenmarkt die Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Er moniert einen aus seiner Sicht gravierenden Verfahrensfehler: Demnach seien die umfangreichen Umgestaltungen der Altenberger-Dom-Straße (Landstraße 101) im Abschnitt zwischen Kempener Straße und Leverkusener Straße ohne die vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nicht zulässig.
In seiner Beschwerde beruft er sich, wie berichtet, auf Paragraf 38 Straßen und Wegenetz NRW. Dort heißt es: „Landstraßen und Kreisstraßen dürfen nur bebaut oder geändert werden, wenn der Plan zuvor festgestellt wurde.“ Eine Änderung liege vor, wenn die Straße „erheblich baulich umgestaltet wird“, heißt es weiter. „Allein die vorgesehene Verkehrsführung an der Kreuzung Kempener Straße würde ein einziges Chaos im Ort verursachen“, sagt Schlaghecken.
Aus der „fachplanerischen Sicht“ der Kommunalaufsicht dagegen stelle die Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße „keine planfeststellungspflichtige Änderung dar, sondern eine Instandsetzung und Optimierung der bestehenden Infrastruktur“, erläutert Bär.
Rechtslage ist Rechtslage
Die von der Stadt geplanten Maßnahmen, wie die Reduzierung der Fahrbahnbreite, die Schaffung von Radfahrstreifen und breiteren Gehwegen zielten darauf ab, diese Mängel zu beheben. „Das ist die aktuelle Rechtslage in NRW“, sagt Bär, „wir bedauern es, dem Petenten keine andere Nachricht übermitteln zu können. Rechtslage ist Rechtslage.“
Für Schlaghecken ist der Fall damit nicht erledigt. „Ich bin damit nicht zufrieden“, betont er und will nachlegen: „Die Kommunalaufsicht wird darauf eine Antwort bekommen.“ Er sei aktuell noch in Gesprächen, auch mit seinen Kollegen der IG. Für die Details seiner Argumentation seines Widerspruchs sei es noch zu früh.
Anfang Februar hatte der Infrastrukturausschuss nach vier Jahren zähen Ringens die Entwurfsplanung zum Umbau der Hauptverkehrsader im Abschnitt zwischen den beiden Kreuzungen Kempener Straße und Leverkusener Straße beschlossen. Mehrheitlich beschlossen.
Die Landstraße 101 ist eine viel befahrene überörtliche Verbindung zwischen Bergisch Gladbach, Köln, Odenthal und Leverkusen. CDU und FDP stimmten dagegen. Die Kostenberechnung liegt aktuell bei 3,3 Millionen Euro. Für die CDU sagt Harald Henkel auf Anfrage: „Wir stehen hinter dem Vorstoß von Friedhelm Schlaghecken.“
Schlaghecken hatte im Gespräch mit dieser Zeitung ausdrücklich betont: „Wir sind nicht gegen Veränderungen.“ Ziel sei es, die Stadt an den kritischen Punkten zum Umdenken zu bewegen.