Haftbefehle ausgesetztKölner dürfen für orthodoxe Weihnacht aus der U-Haft

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Bergisch Gladbach/Overath – Das Schöffengericht hat zwei 29 und 25 Jahre alten Einbrechern aus Köln ihren größten Wunsch erfüllt und die Untersuchungs-Haftbefehle vor dem orthodoxen Weihnachtsfest außer Vollzug gesetzt. Die beiden mehrfach vorbestraften Brüder durften nach sechs Monaten U-Haft in Begleitung ihrer Ehefrauen nach Hause, müssen sich aber montags und donnerstags bei der Polizei melden. Sollten sie dagegen verstoßen, kämen sie blitzschnell wieder hinter Gitter, so Richterin Birgit Brandes.

Die Richterin machte deutlich, dass es nicht das von serbischen und russischen Christen nach altem julianischen Kalender erst im Januar gefeierte Fest der Geburt Christi gewesen sei, das das Gericht zur Milde veranlasst habe, sondern die besonderen Haftbedingungen. Im Zeitalter von Corona durften die Untersuchungshäftlinge, der ältere Vater von fünf Kindern, in manchen Monaten gar keinen Besuch empfangen, so sein Verteidiger. „Die Untersuchungshaft war die Hölle“, sagte einer der beiden Angeklagten vor Gericht.

Im Gegenzug legten die beiden Angeklagten Geständnisse ab, was den Prozess verkürzte: Ja, sie seien tatsächlich am 18. Juli mit zwei Komplizen in ein Overather Wohnhaus eingebrochen. Es bekam ihnen nicht gut: Ein sportlicher Nachbar nahm die zwei fest. Die in prekären Verhältnissen lebenden Männer – beide wohnten mit einem halben Dutzend Geschwistern noch bei Muttern, beide hatten nach Grund- und Sonderschule nichts gelernt – gingen hinter Gitter.

Alles zum Thema Polizei Köln

Das könnte Sie auch interessieren:

Am Dienstag verurteilte das Gericht den Älteren zu 22 und den Jüngeren zu 20 Monaten Haft, jeweils ohne Bewährung. Zudem müssen sie die Beute, zwei Eheringe und eine Kette im Gesamtwert von 1200 Euro, ersetzen. Richterin Brandes wies auf die schlimmen psychischen Folgen von Wohnungseinbrüchen hin: „Ich hatte mal einen Fall, bei dem das Opfer aus der Wohnung ausziehen mussten, weil es nicht damit zurecht kam.“

Tatsächlich hat der Gesetzgeber Wohnungseinbruchsdiebstähle als Verbrechen und nicht bloß als Vergehen eingestuft, Die Mindeststrafe ist ein Jahr Haft. Wenn das Urteil gegen die beiden Männer rechtskräftig wird, wandern sie erneut hinter Gitter – obwohl sie im Prozess zumindest angekündigt haben, sich ab sofort um einen rechtstreuen Lebenswandel und legale Erwerbsarbeit zu bemühen. Die Ehefrau des Älteren hat Nägel mit Köpfen gemacht, ist bei der Kölner Schwiegermutter aus- und mit ihren fünf Kindern aufs Land gezogen.

KStA abonnieren