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Rhein BergNur wenige Firmen stellen Menschen mit Behinderung ein  – trotz guter Qualifikation

3 min
Das junge Mädchen sitzt im Rollstuhl, der Vater steht dahinter.

Ihren Traum aufzugeben, als Kinderpflegerin zu arbeiten, ist für Miriam Spiegel, hier mit ihrem Vater, keine Option.

Junge Rollstuhlfahrerin hält trotzdem an ihrem Traum fest, doch noch eine Stelle als Kinderpflegerin zu finden.

Eine junge Frau will ins Berufsleben starten – und prallt gegen Barrieren. Rollstuhlfahrerin Miriam Spieler aus Overath-Untereschbach ist kein Einzelfall. Der Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur wenigen Menschen mit Behinderungen.

Die ausgebildete Kinderpflegerin sucht, wie berichtet, seit Monaten einen Job, doch niemand will sie bislang einstellen. „Dass die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen meist höher ist als bei nicht eingeschränkten Personen, ist statistisch bewiesen“, bestätigt Regina Wallau, Pressesprecherin Agentur für Arbeit Rhein-Berg, „trotz oft sehr guter Qualifikation und einem hohen Engagement ist es für diese Personengruppe schwerer, Unternehmen von sich zu überzeugen.“

Weniger als die Hälfte der Betriebe erfüllt Einstellungsquote

Dabei gilt nach dem Sozialgesetzbuch ab 20 Mitarbeitern eine Beschäftigungspflicht, ab 60 sollen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden. Trotzdem wird die Quote im Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) seit Jahren nicht erreicht.

Von 437 Betrieben erfüllen nur 205, (46,9 Prozent), die Beschäftigungspflicht, verweist Wallau auf die aktuellsten vorliegenden Daten für den RBK aus dem Jahr 2014. Im Umkehrschluss erfüllen also 232 Betriebe (53,1 Prozent) die Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise nicht und zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe.

Die Vorbehalte liegen in den Köpfen der Menschen
Jürgen Münsterteicher, Vorstand Verein „einfach gemeinsam“

Aber woran liegt das? „Es ist wirklich sehr, sehr schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, nur weil Menschen andere Krankheiten haben wie eine Erkältung“, sagt Jürgen Münsterteicher vom Vorstand des Vereins „einfach gemeinsam“, der sich in Bergisch Gladbach für die Inklusion für Menschen mit und ohne Behinderung einsetzt. Viele Arbeitgeber schreckten vor gesetzlichen Hürden zurück, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einhergingen, wie zum Beispiel im Kündigungsfall.

„Ich denke aber, es s gibt vor allem Berührungsängste, schlimmstenfalls Ressentiments.“ Die Vorbehalte lägen in den Köpfen der Menschen. „Viele glauben, eine körperliche Einschränkung sei gleichzeitig auch eine im Kopf, was ja absoluter Quatsch ist.“ Münsterteicher betont: „Menschen mit Einschränkungen können sehr wertvolle Arbeitskräfte werden, wenn man sie nur ließe.“ Stattdessen müssten sie sich oft die abenteuerlichsten Absagen anhören, nicht nur von Betrieben, sondern beispielsweise auch von Sportvereinen.

Die ganze Familie reibt sich am Paragrafen-Dschungel auf

Davon kann die 22-jährige Miriam ein Lied singen. Ein Arbeitgeber habe am Telefon schlicht gesagt: „Wir wollen hier keine Behinderte.“ Die Overatherin erkrankte mit 18 am linken Fuß an Morbus Sudeck, einem regionalen neurologischen Schmerzsyndrom. Seitdem sitzt sie im Rollstuhl. Trotzdem gibt sie nicht auf: „Ich möchte keine Sonderbehandlung, sondern nur eine faire Chance, meinen Traumjob ausüben zu können“, sagte sie im Gespräch mit dieser Zeitung.

Seitdem reibt sich die ganze Familie – Mutter Mandy, Schulbegleiterin, und Vater Mark, Berufskraftfahrer -  auf im bürokratischen Paragrafen-Dschungel der Unterstützungsmöglichkeiten. Bei den Zuständigkeiten muss zwischen sozialer und beruflicher Teilhabe unterschieden werden. Zuständig ist bei ersterem der LVR und beim zweiten Punkt die Bundesagentur.

„Solange rechtlichen Vorgaben dem nicht entgegenstehen, können Hilfskräfte in der Kinderbetreuung eine Unterstützung sein“, teilt Wallau mit. In der Frage, was gehe und was nicht, sei die Arbeitsagentur nicht der richtige Ansprechpartner. Ein behindertengerechtes Fahrzeug könne nur genehmigt werden, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag vorliege.

Bis dieser umgebaute Pkw zur Verfügung stehe, würde der Arbeitsweg über einen Behinderungsdienst sichergestellt. Dies gelte auch – auf Antrag – für Bewerbungsgespräche. Die Förderung einer Weiterbildung könne dann erfolgen, wenn diese die Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhe.Wie Miriam Spieler berichtete, wurde sie mit ihrem Antrag zur Weiterbildung als Erzieherin abgewiesen.

Aufgrund der steilen Hanglage ihres Elternhauses an der Brüderstraße in Untereschbach kann Miriam die Bushaltestelle mit dem Rollstuhl nicht erreichen. „Sie liegt theoretisch nur 300 Meter entfernt, ist für meine Tochter aber nicht erreichbar“, sagt Mandy Spieler.

Die Behindertenfahrdienste müssten vorab beantragt und gebucht werden: „Freiheiten, sich spontan zu verabreden und etwas unternehmen, gibt es nicht.“ Miriam Spieler ist immer auf Dritte angewiesen. Deshalb hofft die 22-Jährige, dass die Öffentlichkeit auf ihre Geschichte aufmerksam wird.