Rund um Bülsberg könnten die Bedingungen gut sein. Damit soll auch das Netz in Altenberg stabilisiert werden.
StandortprüfungMobilfunkbetreiber sucht einen geeigneten Ort für Handymast in Odenthal

Gesucht: ein Standort für einen Mobilfunkmast rund um Bülsberg in Odenthal.
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Wo ist ein geeigneter Standort für einen Mobilfunkmast im Odenthaler Ortsteil Bülsberg? Das möchte ein großer Mobilfunkbetreiber herausfinden. Einem entsprechenden Suchauftrag stimmten die Mitglieder des Planungs- und Bauausschusses auf ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu.
Damit ist der Weg für erste Sondierungen frei, um „Bülsberg an den Nabel der Welt anzuschließen“, wie es der Ausschussvorsitzende Peter Sittart (Bündnis 90/Die Grünen) scherzhaft formulierte. Endgültig entschieden ist die Angelegenheit mit dem Funkmast damit aber noch nicht.
In Odenthal existieren immer noch Funklöcher
Um die Qualität und die Kapazität des Mobilfunknetzes in Odenthal zu verbessern, das immer noch Funklöcher aufweist, hatte der Mobilfunkanbieter schon im Sommer vergangenen Jahres einen Bauantrag für einen Mobilfunkmast bei der Gemeinde eingereicht worden. Die Anlage sollte damals im Scherfbachtal gebaut werden, genauer an der Peter-Hecker-Straße.
Diesen Standort hatte der Ausschuss für Planen und Bauen im August 2022 aber aus „landschaftsästhetischen Gesichtspunkten“ und mit der Begründung abgelehnt, dass das Gebiet bereits ausreichend versorgt sei. Drei alternative Standorte, die anschließend von der Gemeinde in der Nähe vorgeschlagen worden waren, seien von der Firma aber nicht weiterverfolgt worden, so die Verwaltung.
Gesetzeslage ermöglicht Bau im Außenbereich
Stattdessen geriet der Bülsberg in den Fokus des Unternehmens. Weil es diesen Ortsteil offenbar für geeignet ansieht, stellte es einen Antrag auf Standortsuche. Nach den Lageplänen, die die Bundesnetzagentur öffentlich zur Verfügung stelle, so Judith Benecke, Leiterin des Planungsamtes, seien größere Bereiche am Bülsberg tatsächlich nicht von den Mobilfunknetzen abgedeckt.
Nach dem Telekommunikationsgesetz ist es Ziel, eine flächendeckende Nutzbarkeit des Netzes, eine gleichbleibend hohe Übertragungsqualität und eine ausreichende Kapazität für alle Nutzer zu gewährleisten. Planungsrechtlich seien Vorhaben im Außenbereich, um den es sich hier handelt, zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstünden, die Erschließung gesichert sei und das Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen diene, erläuterte die Odenthaler Verwaltung die Gesetzeslage.
Nach ihrer Auffassung ist eine belastbare „Versorgung mit Sprach- und Datendiensten unerlässlich“. Das habe nicht zuletzt die vergangene Pandemie gezeigt, argumentierte die Verwaltung, die den Standort Bülsberg daher, nicht zuletzt auch zur Stabilisierung des recht instabilen Netzes in Altenberg, befürwortet.