Laut dem zuständigen Rechtsanwalt gibt es keinen klaren Beweis dafür, dass die 67-jährige Angeklagte ihren Ehemann erstach.
„Keine Tatwaffe“Verteidigung fordert Freispruch für angeklagte Odenthalerin im Fall des Heimtücke-Mords

Heimtückisch soll die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft ihren Mann ermordet haben.
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Mit einer klaren Forderung nach einem Freispruch hat am Montag die Verteidigung einer wegen heimtückischen Mordes an ihrem Ehemann angeklagten Odenthalerin (67) ihren Schlussvortrag beendet. Auch die zweite in dem Fall durchgeführte Beweisaufnahme habe keinen klaren Beweis der Täterschaft der Mandantin erbracht, betonte Rechtsanwalt Ingmar Rosentreter in seinem rund halbstündigen Vortrag.
Zweite Beweisaufnahme deshalb, weil die 67-Jährige bereits im März 2020 vom Landgericht wegen Totschlags schuldig gesprochen und zu acht Jahren Haft verurteilt worden war. Wegen Fehlern in der Urteilsbegründung hatte der Bundesgerichtshof das Urteil dann aber aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen.
Im Haus gab es laut Staatsanwalt „keine Tatwaffe und keine Blutspuren“
Klar in dem rätselhaften Fall ist nur, dass der damals 63-jährige und schwer kranke Ehemann der Angeklagte in der Nacht auf den 17. Juni 2019 mit einem langen, spitzen und harten Gegenstand eine tödliche Stichverletzung zugefügt worden war. Der bis kurz vor seinem Tod ansprechbare Geschädigte hatte gegenüber den Rettungssanitätern keine Angaben zum Ursprung der Stichverletzung gemacht. Auf dem Weg ins Krankenhaus war der 63-Jährige im Rettungswagen aufgrund des massiven Blutverlusts verstorben.
Dass die Verletzung von einem Sturz herrührt, scheint ausgeschlossen. Der Winkel des Stiches verlief so steil von oben nach unten, dass eine geradezu artistische Leistung des 63-Jährigen nötig gewesen wäre, um mehr oder weniger kopfüber in einen 18 Zentimeter langen und spitzen Gegenstand zu stürzen, wie der zuständige Rechtsmediziner erklärt hatte. Rosentreter erinnerte weiter daran, dass es auch keinerlei Spuren für ein Kampfgeschehen in dem Haus gegeben habe. „Im gesamten Haus gab es keine Tatwaffe und keine Blutspuren“, so Rosentreter.
Angeklagte Odenthalerin bezeichnet Mordvorwurf als „absurd“
Auch ein Motiv für die angeklagte Tat, so Rosentreter weiter, gebe es nicht. Die Ehe zwischen seiner Mandantin und dem Geschädigten sei von Zeugen als „intakt“ und „stabil“ beschrieben worden. Das psychiatrische Gutachten aus dem ersten Prozess — auf das das neue Gutachten in sehr weiten Teilen Bezug genommen hatte — sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Tat der 67-Jährigen „wesensfremd“ sei. „Wir sind davon überzeugt, dass die Mandantin ihren Mann nicht umgebracht hat“, sagte Rosentreter auch im Namen seiner Kollegin Pantea Farahzadi. Und weiter: „Darum fordern wir Freispruch.“
Bereits vor rund einem Monat hatte die Staatsanwältin eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt und acht Jahre Haft gefordert (wir berichteten). Das Hauptargument der Anklägerin damals: Niemand anderes als die 67-Jährige komme als Täter in Frage. In einem bewegenden letzten Wort wandte sich zum Abschluss auch die Angeklagte selbst nochmal ans Gericht. „Ich habe Angst. Angst, davor, für etwas büßen zu müssen, das ich nicht getan habe“, sagte die 67-Jährige, die bereits 23 Monate hinter Gittern gesessen hat. Es sei geradezu „absurd“, dass sie ihren wehrlosen und schlafenden Mann — der ihr ein Leben lang vertraut habe und für den sie ihr Leben lang da gewesen sei — heimtückisch getötet habe. Ein Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden

