Angeklagt vor dem Kölner Landgericht ist die 67-Jährige wegen heimtückischer Ermordung ihres Mannes. Ein erstes Urteil war aufgehoben worden.
Rätselhafter TodLügendetektor im Mordprozess gegen Odenthalerin eingesetzt

Der rätselhafte Fall um den gewaltsamen Tod eines Odenthalers (63) im Juni 2019 wird vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt.
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Seit dem rätselhaften und gewaltsamen Tod ihres Ehemannes (63) im Juni 2019 bestreitet die Odenthalerin (67) vehement, den 63-Jährigen mit einem Stich in die Brust getötet zu haben. Mit einem Lügendetektor-Test wollen die beiden Verteidiger der 67-Jährigen dies nun untermauern.
Am Mittwoch beantragten die beiden Verteidiger Ingmar Rosentreter und Pantea Farahzadi vor dem Kölner Landgericht, jene Kölner Rechtspsychologin als sachverständige Zeugin zu hören, bei der die 67-Jährige im September 2023 einen solchen Test erfolgreich bestritten haben soll. Laut dem Beweisantrag soll der Test zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Angeklagte mit dem Tod ihres Mannes nichts zu tun habe.
Angeklagt ist die Odenthalerin wegen heimtückischen Mordes
Angeklagt ist die 67-Jährige wegen heimtückischen Mordes. Am frühen Morgen des 17. Juni 2019 soll sie laut Anklage ihren alkoholisierten und unter dem Einfluss eines starken Morphins und Blutverdünnern stehenden Ehemann schlafend auf der Wohnzimmercouch aufgefunden haben. „Aus unbekanntem Grund entschloss sich die Angeklagte, ihren Ehemann zu töten“, hieß es bei der Anklageverlesung.
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Anschließend habe die Frau ihrem Mann mit einem Messer in die Brust gestochen und dabei dessen Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt. Nach der Tat, so die Anklage weiter, habe die Frau nur mit Verzögerung die Rettung alarmiert. Zwar sei der Geschädigte nach Eintreffen der Sanitäter noch ansprechbar gewesen, auf der Fahrt ins Krankenhaus habe sich sein Zustand aber verschlechtert. Eine Reanimation war nicht von Erfolg gekrönt. Der Mann verstarb noch im Rettungswagen auf dem Weg ins Krankenhaus.
Ein erstes Urteil 2020 wurde wegen fehlerhafter Begründung aufgehoben
Es ist bereits das zweite Mal, dass sich die 67-Jährige wegen des Mordvorwurfs vor Gericht verantworten muss. Ein 2019 ergangenes Urteil wegen Totschlags zu acht Jahren Haft war dann aber wegen einer fehlerhaften Begründung vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen worden.
„Die Sachverständige wird bekunden, dass die Angaben der Angeklagten zum Tatgeschehen nach ihrer psychologischen und forensisch-physiopsychologischen Expertise glaubhaft sind“, sagte Rosentreter bei der Verlesung des Beweisantrags. Weiter werde die Gutachterin bekunden, dass die 67-Jährige „sämtliche tatrelevanten Fragen wahrheitsgemäß verneint“ habe. Die Glaubhaftigkeit der Angaben der Mandantin sei mittels Polygraf festgestellt worden.
Verteidigung fordert, Lügendetektor als Beweismittel zuzulassen
Bei dem Test seien der Angeklagten folgende tatrelevante Fragen gestellt worden: „Haben Sie Ihrem Mann die Einstichwunde oberhalb des Herzens beigebracht?“, „Haben Sie etwas getan, was den Tod Ihres Mannes verursacht hat?“ und „Haben Sie Ihrem Mann die Einstichwunde zugefügt?“ Alle Fragen habe die Mandantin mit Nein beantwortet und hierbei eine sehr hohe Punktzahl erreicht, die laut den Ausführungen der Sachverständigen, für eine wahrheitsgemäße Beantwortung spräche, was „eine klare Wahrheitsindikation“ darstelle, so Rosentreter weiter.
Ob die Kammer dem Beweisantrag nachkommt, blieb zunächst unklar. Grundsätzlich wertet die deutsche Strafprozessordnung Lügendetektoren als „ungeeignete Beweismittel“, selbst bei freiwilliger Teilnahme an einem entsprechenden Test. Der Prozess wird fortgesetzt.

