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Rätselhafter TodStaatsanwaltschaft hält Ehefrau für einzig mögliche Täterin im Mordfall um Odenthaler

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Die angeklagte Witwe steht mit ihrer Verteidigung vor Gericht.

Laut Staatsanwaltschaft wollte die 67-Jährige „ein Leben ohne“ ihren ermordeten Ehemann.

Nachdem ein erstes Urteil aufgehoben worden war, verlangt die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für die Ehefrau des ermordeten Odenthalers.

Für die Staatsanwaltschaft bleibt auch nach neuerlicher Beweisaufnahme im Fall des rätselhaften, gewaltsamen Todes eines Odenthalers (63) im Juni 2019 alles beim Alten: Am Dienstag forderte die Anklagebehörde die inzwischen 67 Jahre alte Witwe des 63-Jährigen wegen Mordes schuldig zu sprechen.

Bereits in einer ersten Auflage des Prozesses am Kölner Landgericht Anfang 2020 hatte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Mordes verlangt. Die Verurteilung wegen Totschlags zu acht Jahren Haft war später aber vom Bundesgerichtshof wegen Fehlern in der Beweisführung aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen worden. Weil die neue Strafe aufgrund des sogenannten Verschlechterungsverbots nicht höher ausfallen darf, als die im ersten Prozess verhängte, verlangte die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft, wovon sechs Monate aufgrund der überlangen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt gelten sollten.

Niemand anderes als die Frau kommt laut Anklägerin für den Mord infrage

Laut der Staatsanwältin komme niemand anderes in Frage, dem 63-Jährigen einen bis zu 18 Zentimeter langen, scharfkantigen Gegenstand in die linke Brust gerammt zu haben, als die Angeklagte. „Hinweise für eine Fremdperson gibt es nicht“, sagte sie weiter. Zwar habe die 67-Jährige die Rettung alarmiert, nachdem sie, wie sie im ersten Prozess ausgesagt hatte, die Wunde bemerkt hatte. „Gut vorstellbar, dass die Angeklagte von ihrem Tun so entsetzt war, dass sie den Rettungswagen rief, statt noch mal zuzustechen“, sagte die Anklägerin. Die Sanitäter jedenfalls schilderten den Geschädigten in ihren Aussagen als ansprechbar, Angaben zur Ursache der Verletzung habe er aber nicht gemacht. Die Angeklagte hatten sie hingegen als „besorgt“ bezeichnet.

Auf dem Weg ins Krankenhaus verschlechterte sich der Zustand des 63-Jährigen jedoch erheblich. Eine Reanimation schlug fehl, der 63-Jährige verstarb noch auf dem Weg ins Krankenhaus an innerem Verbluten. Der 63-Jährige war von Zeugen unter anderem als „prollig“, „aufbrausend“, „schnell beleidigt“ und „stur“ beschrieben worden. So beharrte er trotz Einnahme von zwei starken Opiaten gegen seine Schmerzen darauf, weiterhin Bier zu trinken — und das mit zehn bis zwölf Flaschen pro Tag in rauen Mengen.

Der Odenthaler war finanziell von seiner Frau abhängig

Ein Nachbar hatte ausgesagt, dass der 63-Jährige sehr stolz auf sein Wohnmobil gewesen sei. Er habe sich ausgedehnte Reisen nach dem Renteneintritt seiner Frau gewünscht. Schwierig sei für den 63-Jährigen aber gewesen, dass er von seiner berufstätigen Frau finanziell abhängig war, während er aufgrund von Krankheiten schon seit Jahren keiner Erwerbsarbeit mehr nachging.

Die Freude beim Geschädigten sei daher groß gewesen, als der Arbeitgeber der damals 60-Jährige die Frührente nahegelegt habe, wogegen diese sich aber gewehrt habe. Der Grund: Die Aussicht, im Ruhestand mit ihrem medikamentenabhängigen und alkoholkranken Mann auf engstem Raum im Wohnmobil durch die Lande zu reisen, habe ganz sicher nicht den Vorstellungen der Angeklagten entsprochen, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt.

Anklägerin glaubt, die Frau „wollte ein Leben ohne“ den Odenthaler

Und genau hier glaubte die Anklägerin auch das Motiv für den Heimtückemord zu erkennen. „Sie wollte ein Leben ohne ihn“, sagte die Staatsanwältin und „keine langen Fahrten in einem Wohnmobil“. Und weiter: „Vielleicht wollte sie ihn auch von seinen Leiden befreien.“ Und so habe habe die 67-Jährige am frühen Morgen des 17. Juni 2019 ihren Mann im Schlaf auf der Couch heimtückisch ermordet – mit einem Stich in die Brust.

Der Prozess wird Anfang März mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt.