Bereits 2020 war die 67-Jährige wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung aufgehoben.
Fall wieder aufgerolltWitwe aus Odenthal steht vor Kölner Landgericht – Anklage wegen Mord

Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die 67-jährige Odenthalerin (Mitte) aufgehoben hat, wird der Fall um den gewaltsamen Tod ihres Mannes erneut vor Gericht aufgerollt.
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Der rätselhafte Fall um den gewaltsamen Tod eines Odenthalers (63) im Juni 2019 wird seit Mittwoch (10. Dezember) vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt. Angeklagt in dem Prozess vor einer Schwurgerichtskammer ist die Witwe (67) wegen heimtückischen Mordes. Bereits 2020 war die 67-Jährige vom Landgericht wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wegen eines fehlerhaften Urteils hatte der Bundesgerichtshof die Entscheidung dann aber aufgehoben und zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Nach fast zweijähriger Untersuchungshaft war die Mutter und Großmutter im Sommer 2021 von weiterer Untersuchungshaft verschont worden.
Aus unbekanntem Grund entschloss sich die Angeklagte, ihren Ehemann zu töten.
Laut Anklage soll die Frau am 17. Juni 2019 um kurz vor 6 Uhr ihren Ehemann getötet haben. Die Angeklagte habe ihren alkoholisierten und unter dem Eindruck von Medikamenten und Blutverdünnern stehenden Ehemann schlafend auf dem Sofa im Wohnzimmer aufgefunden. „Aus unbekanntem Grund entschloss sich die Angeklagte, ihren Ehemann zu töten“, hieß es bei der Anklageverlesung. Ein Motiv für die Tat kann die Staatsanwaltschaft somit nicht nennen. Für die Tat habe die 67-Jährige ihrem Mann mit einem Messer rund 18 Zentimeter tief in die Brust gestochen. „Der schlafende Mann bemerkte den bevorstehenden Angriff nicht und konnte sich daher nicht verteidigen, was die Angeklagte auch erkannte und in ihren Tatplan mit aufgenommen hatte“, sagte die Staatsanwältin und begründete so das Mordmerkmal der Heimtücke. Die Klinge habe die linke Lunge durchbohrt und zu einer tödlichen Verletzung geführt.
Nach der Tat, so die Anklage weiter, habe die Frau dann mit Verzögerung die Rettung alarmiert. Zwar sei der Geschädigte nach Eintreffen der Sanitäter noch ansprechbar gewesen, sein Zustand habe sich auf der Fahrt ins Krankenhaus aber verschlechtert. Eine Reanimation sei sodann noch versucht worden, war aber nicht von Erfolg gekrönt. Der 63-Jährige verstarb noch im Rettungswagen.
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Dass der Fall erst jetzt neu aufgerollt wird lag an Deutschlands wohl bekanntestem Schwerverbrecher
Beim Prozessauftakt im Februar 2020 hatte die Odenthalerin sich umfassend zu den Vorwürfen eingelassen und die Tat vehement bestritten. Am Mittwoch teilten Verteidiger Ingmar Rosentreter und Pantea Farahzadi nun mit, dass die 67-Jährige schweigen werde: „Zur Tat und zur Person“, wie Rosentreter dem Vorsitzenden Alexander Fühling mitteilte.
Dass der Fall erst jetzt, mehr als sechs Jahre nach der angeklagten Tat und mehr als fünf Jahre nach der ersten, fehlerhaften Verurteilung neu aufgerollt wird, lag an Deutschlands wohl berühmtesten Schwerverbrecher Thomas Drach. Der hatte mit seinem Umfangsverfahren wegen mehrere Raubüberfälle in Köln, Frankfurt am Main sowie im hessischen Limburg die nun zuständige 21. Große Strafkammer rund zwei Jahre in Beschlag genommen und komplett ausgelastet.
Hinzu kam, dass die Kammer im Anschluss vorrangig noch Haftsachen — also Prozesse, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen — zu verhandeln hatte, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Prozess vor dem Landgericht ist mit weiteren neun Verhandlungstagen bis Mitte Januar 2026 terminiert.

