Der Reemtsma-Entführer will sich mit der Entscheidung aber dem Vernehmen nach nicht abfinden.
Überfälle auf GeldbotenBGH bestätigt die Sicherungsverwahrung: „Herr Drach ist am Boden zerstört“

Das Urteil gegen Thomas Drach, hier beim Prozess in Köln, ist nun rechtskräftig.
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Der Bundesgerichtshof hat nach fast zwei Jahren das vom Landgericht Köln ausgesprochene Hafturteil mit Sicherungsverwahrung gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach für drei Raubüberfälle auf Geldboten bestätigt. Der 65-Jährige dürfte demnach kaum noch Chancen haben, noch einmal in Freiheit zu kommen. „Herr Drach ist am Boden zerstört“, sagt sein Verteidiger Michael D. Hakner.
Köln: Thomas Drach erwägt Gang zum Bundesverfassungsgericht
Thomas Drach habe gehofft, dass die im Revisionsverfahren angeführten Fehler, die das Landgericht gemacht habe, objektiver bewertet worden wären. Anwalt Hakner konnte nach der vom BGH verkündeten Entscheidung mit seinem Mandanten telefonieren. Drach sitzt noch immer in der JVA Köln, könnte jetzt jedoch verlegt werden. Aufgeben will der „Berufskriminelle“, wie ihn ein Richter nannte, aber nicht.
Dem Vernehmen nach erwägt die Verteidigung nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht. Das kann tätig werden, wenn gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen worden wäre und selbst ein vom BGH abgesegnetes Urteil immer noch kippen. Drach hatte im Prozess immer wieder Verschwörungstheorien angebracht und geäußert, dass ein Urteil gegen ihn von vornherein feststand.
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Einzig in einem Punkt änderte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts, das im Januar 2024 ergangen war. Die Richter hatten der Witwe eines der Opfer einen Schadenersatz von 15.000 Euro zugesprochen. Da die Erbfolge aber nicht ganz klar war, da die Frau keinen Erbschein vorlegen konnte, strich der BGH den Passus. Die Witwe müsste ihre Ansprüche nun am Zivilgericht geltend machen.
Köln: Keine Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht
Die Verantwortlichen im Landgericht dürften jetzt aufatmen. Denn der Mammut-Prozess mit 100 Verhandlungstagen muss nicht wiederholt werden. Thomas Drach wurde fast jeden Verhandlungstag per Hubschrauber gebracht, um mögliche Befreiungsversuche schon im Keim zu ersticken. Straßen wurden gesperrt, was Anwohner beeinträchtigte. Auch etliche Polizisten waren im Einsatz.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Jörg Michael Bern war vor knapp zwei Jahren zu dem Schluss gekommen, dass Thomas Drach für drei der vier ihm zur Last gelegten Überfälle auf Geldtransporter verantwortlich ist. In den Jahren 2018 und 2019 habe er demnach am Flughafen Köln/Bonn sowie an den Ikea-Filialen in Köln-Godorf und Frankfurt am Main zugeschlagen.
Zwei der überfallenen Geldboten seien durch Schüsse aus einer Kalaschnikow an den Beinen verletzt worden und hätten neben den körperlichen Wunden auch schwere seelische Traumata erlitten. Drach habe den möglichen Tod der Männer in Kauf genommen, weshalb der Richter die Taten als versuchten Mord einstufte. Das Motiv: Habgier. Die Beute wurde auf rund 140.000 Euro beziffert.
Köln: Im Jahr 1996 entführte er Jan Philipp Reemtsma
Die kriminelle Laufbahn von Thomas Drach begann früh: Mit 13 Jahren soll er beim Aufbrechen eines Autos erwischt worden sein. Mit 18 überfiel er einen Supermarkt, zwei Jahre später eine Kölner Sparkasse. 1996 beging er eines der bekanntesten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte: Gemeinsam mit Komplizen entführte er den Hamburger Unternehmer Jan Philipp Reemtsma.
Das Opfer wurde in einem Keller gefangen gehalten, während die Täter zunächst 20, später 30 Millionen D-Mark und Franken Lösegeld forderten – die bis heute höchste Summe, die in Deutschland je gezahlt wurde. Drach konnte nach der Geldübergabe fliehen. Zwei Jahre später wurde er im argentinischen Buenos Aires festgenommen und 2000 zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

