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Land NRW muss entscheidenFlughafen Köln/Bonn will Nachtflug nach 2030 mit neuem Antrag sichern

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10.02.2023, Köln: Gepäckabfertigung. Am Flughafen Köln-Bonn darf auch nachts gestartet und gelandet werden.

Am Flughafen Köln/Bonn darf auch nachts gestartet und gelandet werden.

Flughafen stellt Antrag auf Verlängerung der Lärmschutzauflagen. Land muss über Regelung von kritisiertem Nachtflug entscheiden.

Der Flughafen Köln/Bonn muss sich auf die Zeit nach 2030 einstellen. Bis zu diesem Jahr gelten die aktuellen Lärmschutzauflagen – insbesondere in der Nacht. Als einziger Airport in der Region gilt in Köln/Bonn anders als etwa in Düsseldorf kein Nachtflugverbot. Das ist für den Flughafen wirtschaftlich gesehen essenziell, da Köln neben dem Passagierverkehr auch ein bedeutendes Drehkreuz für den Frachtverkehr ist. Unter Branchen-Experten herrscht Einigkeit, dass Frachtflüge nur rentabel sind, wenn sie auch in der Nacht stattfinden, da die Anlieferung bestimmter Waren vor den allgemeinen Produktionszeiten der Unternehmen erforderlich ist, um Lieferketten aufrecht erhalten zu können.

Voraussetzung für seine Funktion ist nach Angaben des Flughafenbetreibers der 24-Stunden-Betrieb für Passagier- und Frachtflüge, für den der Flughafen über eine unbefristet gültige Nachtfluggenehmigung verfügt. Geht es nach den Wünschen des Flughafens, sollen die derzeit bis 2030 befristeten Lärmschutzauflagen für den Nachtflug dauerhaft bestehen bleiben. Zugleich entwickele der Flughafen nach eigenen Angaben Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Lärmschutz weiter und setze diese um.

Wir möchten die Wirtschaftskraft des Flughafens und des gesamten Standorts langfristig sichern
Thilo Schmid, Flughafenchef

Diese Woche hat der Flughafen nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ beim Verkehrsministerium des Landes NRW den dauerhaften Fortbestand der Lärmschutzauflagen beantragt. Dieser Schritt beinhaltet auch, die bis 2030 befristeten Lärmschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen für die Anwohner unbefristet verbindlich festzuschreiben. Dazu wurde jetzt ein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt und das Verwaltungsverfahren angestoßen.

„Wir möchten die Wirtschaftskraft des Flughafens und des gesamten Standorts langfristig sichern“, sagt Flughafenchef Thilo Schmid dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Der 24-Stunden-Betrieb mit Passagier- und Frachtverkehr bildet dafür das Fundament. Mit dem Antrag möchten wir verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit über das Jahr 2030 hinaus gewährleisten. Das ist für die Zukunft des Flughafens sowie seine Kunden und Partner von essenzieller Bedeutung.“

Höhere Preise für laute Flieger?

Neben dem Antrag auf Verlängerung der Lärmauflagen führt der Flughafen eine neue Entgeltordnung ein, die nächtliche Lärmzuschläge für Flugzeuge erhöht. So erhöht sich beispielsweise der Nachtlärmzuschlag für eine Boeing 747-400 von 463 Euro im Jahr 2025 bis Januar 2028 auf 1214 Euro – und wird so verdreifacht. Schon mit Beginn dieses Jahres sei der nächtliche Zuschlag für dieses Flugzeug um rund 75 Prozent auf 809 Euro angehoben worden, heißt es vom Airport.

Zusätzlich würden in der neuen Entgeltordnung leisere Flugzeugtypen mit Anreizen begünstigt, darunter der Airbus A320/321/330neo, die Boeing 737 Max und die Boeing 787.

Nachtflüge bei Anwohnern umstritten

Da die Nachtflüge bei den Anwohnern des Flughafens höchst umstritten sind, wirbt der Airport seit Jahren für sein Vier-Säulen-Programm zur Reduzierung des Fluglärms. Zum einen aktiver Schallschutz durch nächtliche Flugbetriebsbeschränkungen sowie besondere An- und Abflugverfahren, zweitens passiver Schallschutz durch die Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen (bislang 77 Millionen Euro) für Anwohner, lärmabhängige Start- und Landegebühren und finanzielle Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge sowie Informationen zu Lärmwerten und Flugzeugbewegungen auf dem sogenannten Nachbarschaftsportal des Flughafens.

Der Flughafen Köln/Bonn verfügt grundsätzlich über eine unbefristete Genehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb. Der nächtliche Flugverkehr ist jedoch durch eine Reihe behördlicher Auflagen beschränkt. Diese umfassen unter anderem ein Verbot bestimmter Flugbetriebsrichtungen und den Einsatz besonders lauter Flugzeuge in der Nacht (22 bis 6 Uhr), laufende Lärmüberprüfungen und die Pflicht zur dauerhaften Lärmminderung in der Nacht.

Die Einhaltung dieser Vorgabe wird alle fünf Jahre durch ein unabhängiges Gutachten überprüft. Seit der ersten Prüfung im Jahr 2000 wurde sie vom Flughafen nach eigenen Angaben erfüllt.

Nun muss das NRW-Verkehrsministerium über die Genehmigung des Antrags entscheiden. Wann dies geschieht, ist unklar. Experten gehen davon aus, dass es mehrere Monate, im Zweifel sogar länger als ein Jahr dauern kann.